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Medizinischer Dienst der Krankenversicherung am Kassentropf
Krankenkassenfunktionäre leiten Verwaltungsräte der "unabhängigen" Gutachterdienste.
05.02.2014 • 0 Kommentare

Unparteiisch urteilen sollen die Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Keiner Seite verpflichtet, den niedergelassenen Ärzten nicht, nicht den Therapeuten und anderen Fachberufen und auch nicht den Krankenkassen - so will es das Sozialgesetzbuch V. Mit der Unabhängigkeit des MDK scheint es aber nicht allzu weit her zu sein. Die Kassen haben sich einen nicht unerheblichen Anteil der Sitze in den Verwaltungsräten der regionalen medizinischen Dienste gesichert. Wie das ARD-Politikmagazin "Report Mainz" herausgefunden hat, sind beispielsweise in Sachsen und auch im Saarland mehr als 40 Prozent der Räte bei den Kassen beschäftigt. In Berlin-Brandenburg, Baden-Württemberg und Hessen sind es immerhin noch 30 Prozent. "Das ist von hohem Nachteil für die Patienten und das entspricht auch überhaupt nicht der ursprünglichen Vorstellung des MDK als einem unabhängigen Gutachterdienst", gibt der Sozial- und Gesundheitsrechtler Professor Ingo Heberlein von der Fachhochschule Fulda gegenüber "Report Mainz" zu bedenken. Die große Zahl von Kassenvertretern würde den MDK zu einer "Zweigstelle der Krankenkassen" machen, kritisiert der Wissenschaftler.

Verschärfend kommt hinzu, dass in neun von 15 medizinischen Diensten die Spitze des MDK Verwaltungsrates von hauptamtlichen Kassenfunktionären besetzt ist. Die "Besorgnis der Befangenheit" sei gegeben, sagte Professor Heberlein. Ob Gutachten korrekt erstellt werden, scheint fraglich. Aufgeschreckt durch die Magazinsendung ist auch der neue Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Sein Ministerium lässt er schriftlich mitteilen, dass "die Regelungen zu den Verwaltungsräten der medizinischen Dienste generell überprüft" werden.


Peter Appuhn
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