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Langatmig zur Langfristgenehmigung von Heilmittelverordnungen
G-BA beschließt Merkblatt mit Indikationsliste.
23.11.2012 • 0 Kommentare

"Steter Tropfen höhlt den Stein", kommentierte Josef Hecken, der seit einem halben Jahr amtierende unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die so peinlich lange Odyssee der langfristigen Genehmigung von Heilmittelverordnungen. Gestern nun wurde das Loch im Stein sichtbar. Der G-BA verabschiedete ein Merkblatt, das Patienten, Ärzten, Therapeuten und Krankenkassen einen verbindlichen Leitfaden in die Hand gibt. Die Kassenwillkür der Vergangenheit hat ein Ende.

Kern des Merkblatts ist eine umfangreiche Indikationsliste schwerer funktioneller Erkrankungen. Der so identifizierte Personenkreis kommt für eine langfristige Heilmittelverordnung in Frage. Vereinfacht wurde das Genehmigungsverfahren, das bislang eher auf Abschreckung, denn auf Hilfe für die so umfassend geschädigten Menschen ausgerichtet war. Alle Krankenkassen, die heute auf die Genehmigung von Verordnungen außerhalb des Regelfalles verzichtet haben, werden dies auch bei Langfristtherapien tun. Der Griff zum Rezeptblock wird den Ärzten künftig deutlich leichter fallen. Bei Beachtung der im Merkblatt fixierten Praxisbesonderheitenliste fallen budgetäre Einschränkungen weg. Die bisherigen Verordnungshemmnisse sind Geschichte.

Die wesentlichen Verordnungsabläufe unterscheiden sich nicht von den Bürokratievorgaben bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles. Eine Neuerung steht zuvorderst den Kassenärzten ins Haus. Langfristrezepte müssen mit der entsprechenden ICD-10-Codierung versehen werden. Ein Präjudiz für alle Heilmittelverordnungen? Vielseitiges Lächeln auf den Gesichtern der Ausschussmitglieder. Bestätigen wollte die Zukunftsmusik niemand. Josef Hecken beschwor den Weihnachtsfrieden.

Mehr als vier Jahre gingen ins Land bis das von Patientenverbänden initiierte bürokratiereduzierte, budgetfreie Verfahren für Heilmitteltherapien bei schwerkranken Patienten zumindest annähernd Realität geworden ist. Daran erinnerte gestern die Patientenvertreterin im G-BA, Siiri Ann Doka. Ab 1. Januar gelten die neuen Regelungen.

Der Alltag mit der Langfristgenehmigung soll ein halbes Jahr lang beobachtet werden. Kommt es zu Fehlentwicklungen behält sich der Ausschuss vor, weiter zu beraten.

Das Merkblatt ist hier zu finden.

Und hier die Liste mit den Krankenkassen, die auf eine Genehmigung verzichten.



Peter Appuhn
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