Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Ruth Schimmelpfeng-Schütte, Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ist die Allmacht des Gremiums schon lange ein Dorn im Auge. Es sei nicht mit der Verfassung vereinbar, dass die Beschlüsse des G-BA für die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bindend sein sollen, schreibt die Richterin in der Zeitschrift "Medizinrecht". Mit seinen Richtlinien und Vorgaben übe der Ausschuss Staatsgewalt aus und handele so gegen demokratische Grundsätze. Als Selbstverwaltungsorgan müsse der G-BA, mit einem Parlament vergleichbar, diejenigen repräsentieren, die von seinen Entscheidungen unmittelbar betroffen sind. Dies seien in erster Linie die Versicherten, die aber überhaupt keine Entscheidungsbefugnis hätten. Deshalb könnten die Beschlüsse des G-BA auch nur als Empfehlungen verstanden werden, bemerkt die einsame Kämpferin gegen die selbstherrliche Macht der Richtlinienwarte.
Peter Appuhn
physio.de
Mein Profilbild bearbeiten