Physiotherapeut/in (w/m/d) für
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
kleinen, feinen Praxis für
Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
Freude unterstützen wir außerdem
die Mitarbeiter/innen eines großen
italienischen Süßwarenherstellers
dabei, fit un...
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
kleinen, feinen Praxis für
Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
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Was ist das eigentlich, eine Richtgröße? Für den Augenarzt bis zum Urologen - für jede einzelne Facharztgruppe werden von den Kassenverbänden und den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam jeweils maximale Verordnungsbeträge für jeden Patienten festgelegt. Der Kassenarzt hat dafür zwei verschiedene Beträge zur Verfügung. Einer dieser - eben Richtgrößen genannten - Beträge ist für seine verordneten Arzneimittel und der andere für die Heilmittelverordnungen gedacht. Unterschiedliche Summen gibt es dann noch einmal für Mitglieder/Familienversicherte und Rentner. Ein Beispiel aus Berlin: Die Heilmittel-Richtgröße für Orthopäden liegt bei 28,97 Euro für Versicherte und bei 42,33 Euro für Rentner. Hat ein Berliner Orthopäde in einem Quartal 200 Patienten (100 Versicherte und 100 Rentner) darf er für 7.130 Euro Heilmittel verordnen. Überzieht er diese Summe um mehr als 25 Prozent könnte er in Regress genommen werden, wenn er keine Praxisbesonderheit nachweisen kann.
Die Richtgrößen-Realität ist selbst für die betroffenen Ärzte mehr als undurchsichtig, entweder werden sie nachträglich oder aber auch gar nicht festgelegt. Die jeweilige KV schreibt dann oft einfach die alte Richtgröße in das neue Jahr fort. So war es auch im aktuellen Fall aus Nordrhein-Westfalen. 98.000 Euro sollte ein praktischer Arzt bezahlen, um diese Summe hatte er 1999 sein Richtgrößenvolumen überschritten. Die KV Nordrhein legte bei der Prüfung einfach die Vereinbarung vom Vorjahr zugrunde, aktuelle Richtgrößen gab es nicht. Der Arzt hatte bereits in erster Instanz vor dem Sozialgericht Düsseldorf gegen die Kassenärztliche Vereinigung obsiegt. Nun bestätigten die Landessozialrichter ihre Kollegen. Die nordrheinische Ärzteschaft war über die Fortschreibung der Richtgrößen nicht informiert worden. Der Rechtsanwalt des klagenden Mediziners machte die KV vorsorglich schon einmal darauf aufmerksam, dass sie sich für das Jahr 2000 ihre Regressanstrengungen sparen könne, auch in diesem Jahr gab es keine neuen Vereinbarungen und die alten Zahlen wurden stillschweigend übernommen.
Nun wird das Bundessozialgericht am Zuge sein. Zwar wollen nach einem Bericht der Ärzte Zeitung die KV-Verantwortlichen erst einmal das schriftliche Urteil abwarten, doch sei davon auszugehen, dass sie zusammen mit den Krankenkassen in die Revision gehen werden.
Ein ähnliches Verfahren gab es bereits am Anfang dieses Jahres in Berlin. Dort kippte das Sozialgericht eine nachträglich festgelegte Richtgrößenvereinbarung (wir berichteten am 09.03.04).
Realistisch betrachtet ist das Regress-Schwert Richtgrößenüberschreitung so scharf nicht. Die psychologische Wirkung sollte man allerdings nicht unterschätzen. Allein die Existenz von Richtgrößen und unsicherer Regressgefahr löst bei vielen Ärzten ein eher vorsichtiges Handeln aus.
Peter Appuhn
physio.de
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