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KV Westfalen-Lippe will neue Heilmittel-Prüfvereinbarung mit den Kassen verhandeln
"Notfalls konflikthaft." Regress als Sanktionsmaßnahme nicht mehr hinzunehmen.
19.05.2006 • 0 Kommentare

Heilmittel müssen die westfälischen Kassenärzte ins Blaue hinein verordnen. Ob sich ihre Verordnungstätigkeit im Durchschnitt ihrer Kollegen bewegte oder sie vielleicht zuviel des Guten getan haben, erfahren sie erst Jahre später. Richtgrößenvereinbarungen gibt es nicht. So lieferten die Krankenkassen im vergangenen Herbst die Rezeptdaten aus dem Jahr 2003. Dies mag erklären, dass die Ärzte in Westfalen Heilmittel auffallend zaghaft verordnen. In den bundesweiten Auswertungen des Heilmittelinformationssystems GKV-HIS belegen die Ärzte im Westen der Republik regelmäßig untere Plätze.

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) will jetzt dem unsicheren Treiben das Ende bereiten. Mit den Krankenkassen soll eine Prüfvereinbarung verhandelt werden, "um die irrationalen Haftungsrisiken der Verordnung für den Arzt zu mindern", kündigte der KVWL-Vorsitzende Ulrich Thamer auf der Vertreterversammlung der KV an. Prüfungen müssten im zeitlichen Zusammenhang zur Verordnungsausstellung stattfinden. Nicht länger akzeptieren will Thamer, dass Heilmittelrezepte erst nach zwei oder drei Jahren geprüft werden. Zudem müssten die Vertragsärzte Daten erhalten, um ihr Verordnungsverhalten auch wirklich steuern zu können. Erreichen will die KVL, dass Regresse nur dann ausgesprochen werden, "wenn der Arzt zuvor zeitnah über vier Quartale hinweg über seine Verordnungen informiert wurde". Mit den Kassen werde man "notfalls konflikthaft" verhandeln, zeigt sich der KV-Chef kämpferisch. Als reine Sanktionsmaßnahmen wolle man Regresse künftig nicht mehr hinnehmen.

In ihrem Mitteilungsblatt "KVWL-Plus" mahnt die Kassenärztliche Vereinigung ihre Mitglieder - "bei allem Verständnis für die Zwangslage" - medizinisch notwendige Verordnungen nicht zu verweigern. Das Blatt verweist dabei auf den im Sozialgesetzbuch V geregelten Anspruch der Patienten auf eine ausreichende, zweckmäßige und notwendige Versorgung.

Peter Appuhn
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