"Die entspannteste Art
Physiotherapeut/in zu sein"
https://www.physiostich.de/jobs/therapeut-hamburg
PhysioStich, seit 2021 auch in
Hamburg, bietet dir die
entspannteste Art der
Physiotherapie.
WIR BIETEN DIR:
- ausschließlich 60-Minuten-Takt
im Hausbesuch
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Euro Stundenlohn
- flexible Arbeitszeiten: DU
bestimmst wann du arbeitest
- Du behandelst in deinem
Stadtgebiet, kurze Fahrtwege
- orthopädische, chirurgische und
neurologis...
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Sie wissen, Sie müssen sich auf solche Spielereien nicht einlassen. Für niedergelassene Heilmittelerbringer mit einer Kassenzulassung sind einzig und allein die gültigen Rahmenverträge verbindlich und nicht die individuelle Meinung eines Sachbearbeiters, welcher Krankenkasse auch immer.
Wenn Sie die Vorgaben des Vertrages eingehalten haben, steht Ihnen ohne wenn und aber die Vergütung der von Ihnen erbrachten Leistung zu. Und mehr als das.
Zahlt eine Krankenkasse nicht innerhalb der vertraglich festgelegten Frist können Sie Verzugszinsen berechnen. Sie brauchen dazu noch nicht einmal die Ihnen zustehenden Beträge anmahnen. Der Zinsbetrag wird automatisch fällig, das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene neue Schuldrecht macht es möglich. Berechnen können Sie acht Prozent über dem Basiszinssatz, der alle 6 Monate von der Bundesbank neu festgesetzt wird. Gerade war es wieder soweit, am 1. Juli haben die Banker des Bundes den Satz auf 1,13 Prozent leicht gesenkt (vorher 1,14 Prozent). Demnach können Sie Zahlungsverweigerern 9,13 Prozent Ihres Rechnungsbetrages aufbrummen. Den realen Betrag rechnen Sie ganz leicht aus. Sie dividieren den Rechnungsbetrag durch 360 Tage, multiplizieren mit den Säumnistagen und berechnen davon 9,13 Prozent.
Wann die Kasse spätestens zahlen muss, finden Sie im Rahmenvertrag. Die Ersatzkassen beispielsweise sind gehalten, innerhalb von 14 Tagen das Geld zu überweisen, denn so ist es im Vertrag geregelt:
„Die Bezahlung der Rechnungen auf maschinell verwertbaren Datenträgern erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterlagen (maschinelle Abrechnungsdaten und rechnungsbegründende Unterlagen) bei den von den Ersatzkassen benannten Stellen. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Zeit dem Geldinstitut erteilt wurde.“
Lehnt nun eine Krankenkasse die Zahlung ab mit Hinweis auf die Nichtbeachtung der Heilmittelrichtlinien, ist es empfehlenswert, bereits im ersten Widerspruchsschreiben (siehe Meldung von gestern) darauf zu verweisen, dass Sie für die versäumten Tage (Beispiel VdAK: ab dem 15. Tag nach Rechnungseingang) Verzugszinsen berechnen werden.
So können Sie sich den Ärger über den lästigen Verwaltungsaufwand wenigstens mit einem klitzekleinen Bonbon versüßen.
Nähere Informationen zur Schuldrechtsreform finden Sie in einem Artikel, den wir hier am 25.01.02 veröffentlicht haben. Dort gibt es auch ein Musterschreiben an zahlfaule Krankenkassen zum herunterladen.
Was so in den Vorstandsetagen über das Heilmittel Physiotherapie gemunkelt wird, hat übrigens gerade Jörg Bodanowitz, Sprecher der DAK, gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“ zum Besten gegeben. Wenn die positiven Effekte der Gesundheitsreform anhielten, „haben Arztbesuche auch weniger unnötige Verordnungen wie Krankengymnastik und so weiter zur Folge“, freut sich der Kassenfunktionär.
Peter Appuhn
physio.de
Das obige Zitat aus dem „Hamburger Abendblatt“ führte zu einiger Aufregung. Einer unserer Leser hat gegenüber Jörg Bodanowitz, dem erwähnten DAK-Sprecher, seinen Unmut geäußert. Der Sprecher erklärte daraufhin, das Hamburger Abendblatt hätte seine Äußerungen verfälscht wiedergegeben. Jörg Bodanowitz hat mir dazu eine Stellungnahme geschickt, die wir hier gerne veröffentlichen:
„Im Gespräch mit dem Redakteur des „Hamburger Abendblatts“ ging es um die Auswirkungen der Praxisgebühr (Steigerung der Überweisungen um das Fünffache, Rückgang der Arzt-Patienten Kontakte). Ich habe erläutert, dass durch den Rückgang der Arzt-Patienten Kontakte die veranlassten Leistungen – beispielsweise Heilmittel - in den ersten Monaten des Jahres rückläufig gewesen seien. Wenn viele Patienten jetzt zunächst zum Hausarzt gehen, um bei weiteren Arztkontakten die Praxisgebühr zu sparen, habe das eine Steuerungswirkung. Doppeluntersuchungen und nicht indizierte Leistungen würden so reduziert. Leider hat der Redakteur diese Darstellung auf einen Satz verdichtet, den er mir in den Mund gelegt hat. Liest man den Satz isoliert, ist er in der Tat missverständlich. Der Redakteur hat sich für die verkürzte Darstellung mittlerweile bei mir entschuldigt.“
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