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Krankenkassen und Ärzte beschließen Regelungen zur Verordnung mit Antibaby-Pillen, zu Notfällen und Laboruntersuchungen
Sechs-Monats-Pillenrezepte für alle Frauen, „geplante“ Notfälle und quartalsübergreifende Laboruntersuchengen ohne zusätzliche Praxisgebühr.
23.01.2004 • 0 Kommentare

Am Donnerstagabend haben sich Krankenkassen und Ärzte über weitere bisher noch nicht geklärte Punkte geeinigt:

- Antibaby-Pille: Ärzte werden in Zukunft Sechs-Monats-Rezepte ausstellen. Die Praxisgebühr muss demnach nur zweimal im Jahr bezahlt werden. Dies gilt für alle Frauen, eine anders lautende dpa-Meldung ist falsch. Mit der Regelung folgen Ärzte und Kassen der Vorgabe des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Dezember 2003.

- Notfall: Bei „planbaren“ Notfällen wird keine Praxisgebühr fällig. Beispiel: Hausarzt rät Patient, sich am Wochenende einen Verband wechseln lassen.
Bei mehrmaligem Aufsuchen des Notdienstes wegen der gleichen Erkrankung muss nur einmal die Gebühr bezahlt werden. In allen anderen Fällen gilt weiterhin, wer den Notdienst aufsucht, muss die Praxisgebühr zahlen. Wird der Notdienst in einem Quartal mehrmals aufgesucht, muss die Gebühr auch mehrmals geleistet werden. Die Gebühr fällt immer dann aufs Neue an, wenn ein Arzt ohne Überweisungsschein aufgesucht wird.

- Laboruntersuchungen: Wird z.B. kurz vor Ende eines Quartals Blut entnommen, die Untersuchung im Labor aber erst im neuen Quartal vorgenommen, fällt keine weitere Praxisgebühr an.


Peter Appuhn
zuzahlung.de

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