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Krankenkassen müssen Funktionstraining für Morbus Bechterew-Patienten bezahlen
Urteil des Sozialgerichts Saarbrücken: Auch wirtschaftlich sinnvoll, da kostengünstiger als eine krankengymnastische Behandlung.
06.02.2003 • 0 Kommentare

Die gesetzlichen Krankenversicherungen lehnen seit einiger Zeit in vielen Fällen die Kostenübernahme für ein Funktionstraining bei Rheumakranken und Morbus Bechterew-Patienten ab. Diese von Selbsthilfegruppen wie der Rheumaliga oder der Deutschen Vereinigung Morbus Bechterew angebotenen Gruppentherapien sind für die Betroffenen eine wichtige Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltags.

Eine Entscheidung des Sozialgerichts Saarbrücken macht deutlich, dass Krankenkassen ein ärztlich verordnetes Funktionstraining bezahlen müssen.
Die Krankenkasse einer Morbus Bechterew-Patientin wollte die Kosten für ein solches Training nicht übernehmen mit dem Hinweis, die Patientin müsste nach vier Jahren in der Lage sein, die Übungen auch alleine zu Hause durchzuführen. Der behandelnde Arzt und ein vom Gericht beauftragter Gutachter sahen das anders. Nur ein unter fachlicher Anleitung gestaltetes Training könne eine Einschränkung der Lungenfunktion und eine weitere Versteifung der Wirbelsäule verhindern. Zudem hätte sich bei der Frau nach den in Eigenregie durchgeführten Übungen eine Statusverschlechterung ergeben.

Das Sozialgericht verwies in seinem Urteil auch auf die Wirtschaftlichkeit des Funktionstrainings. 5,37 Euro koste eine Einheit, die Kasse müsse für eine krankengymnastische Behandlung deutlich mehr bezahlen.

Aktenzeichen Sozialgericht Saarbrücken: S 1 KR 179/01

 

Peter Appuhn
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