Mehr als 118
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sorgen
in der Therapie des BG Klinikums
Duisburg für eine optimale
Behandlung und Rehabilitation der
Patientinnen/Patienten. Hier kommt
ein großes Spektrum moderner,
individueller Maßnahmen und
Verfahren zum Einsatz. Bei uns
erwartet Sie eine
abwechslungsreiche und
verantwortungsvolle Tätigkeit mit
unterschiedlichsten Schwerpunkten.
Unsere Bereiche Neurologie,
Rückenmarkverletzungen,
Rehabilitation und UC-AKUT bieten
verschiedenste Entwicklungsmögl...
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Duisburg für eine optimale
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Patientinnen/Patienten. Hier kommt
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Unsere Bereiche Neurologie,
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Zwei in einem Pflegewohnheim lebenden Heimbewohnerinnen leiden an schweren Dekubiti. Die beiden Frauen erhalten Leistungen der Pflegeversicherung Stufe III.
Eine der beiden Patientinnen ist nach einem Apoplex bettlägerig. Der behandelnde Arzt verordnete eine Wechseldruckmatratze, die laut Kostenvoranschlag 6000 DM kosten sollte. Die AOK Niederachsen lehnte die Übernahme der Kosten ab. Sie argumentierte, das Heim sei für die Versorgung mit Hilfsmitteln zuständig. Dieses hätte allerdings die Kosten auf die Bewohnerlinnen abgewälzt.
Das Landessozialgericht Niedersachsen gab der beklagten Kasse Recht.
Die Anwälte der beiden Klägerinnen vertraten nun vor dem Bundessozialgericht den Standpunkt, es könne nicht sein, dass durch einen Heimaufenthalt die Ansprüche an die Krankenkasse verloren gingen. Ein Dekubitus sei eine Krankheit und die zur Behandlung erforderlichen Hilfsmittel müsse die Kasse auch bezahlen. Die BSG-Richter sahen das auch so. Für beide Patientinnen "fallen diese Hilfsmittel in die Zuständigkeit der Krankenkassen".
Aktenzeichen der BSG-Urteile: B 3 KR 9/02 R und B 3 KR 15/02 R
Peter Appuhn
physio.de
Dekubitus
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