Physiotherapeut/Physiotherapeutin
(m/w/d) für die
LVR-Frida-Kahlo-Schule in St.
Augustin
Förderschwerpunkt Körperliche und
motorische Entwicklung
Jetzt bewerben!
• Standort: St.Augustin
• Einsatzstelle: LVR-Schulen
• Vergütung: E9a TVöD
• Arbeitszeit: Teilzeit mit 19,5
Std./Woche
• unbefristet
• Besetzungsstart: zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
• Bewerbungsfrist:10.10.2024
Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Fördersc...
(m/w/d) für die
LVR-Frida-Kahlo-Schule in St.
Augustin
Förderschwerpunkt Körperliche und
motorische Entwicklung
Jetzt bewerben!
• Standort: St.Augustin
• Einsatzstelle: LVR-Schulen
• Vergütung: E9a TVöD
• Arbeitszeit: Teilzeit mit 19,5
Std./Woche
• unbefristet
• Besetzungsstart: zum
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• Bewerbungsfrist:10.10.2024
Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
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Mit "Satzungsleistungen" dürfen sich die Kassen von ihren Konkurrenten absetzen. Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen können das sein, nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, aber auch Heilmittel. Selbst Leistungen von nicht kassenzugelassenen Leistungserbringern sind erlaubt, wenn eine Krankenkasse sie bezahlen will.
Vorreiter im Versichertenwettbewerb spielt eine der großen und beliebtesten Assekuranzen, die Techniker Krankenkasse (TK). Knapp acht Millionen TK-Kunden können sich ab heute homöopathische Arzneimittel, anthroposophische Leistungen und Phytotherapie zu Lasten der Kasse verschreiben lassen. Mehr als 100 Euro im Jahr dürfen die Mittel aber nicht kosten. Auch Osteopathie übernehmen die Techniker künftig, allerdings nur, wenn die Therapie ärztlich verordnet wird. Maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr können es sein. 80 Prozent des Rechnungsbetrags werden bezahlt, jedoch nicht mehr als 60 Euro für ein Sitzung.
BVA-Präsident Maximilian Gaßner will genau hinschauen, welche Leistungsausweitungen da auf den Markt gestellt werden, einzig für den Zweck bestimmt, den anderen Kassen Mitglieder abzujagen. Immerhin würden auch Angebote, die über den Pflichtkatalog hinausgehen ausschließlich mit "Zwangsbeiträgen" bezahlt, gibt der Chef der Aufsichtsbehörde zu bedenken.
Peter Appuhn
physio.de
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