für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 30 –
35 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 30 –
35 Std./Woche in unserer Praxis und
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jetzt veröffentlichten Urteil dürfen sie sich zum Gros der gesetzlichen
Kassenleistungen in ihren Satzungen nicht näher äußern. Eigene Schwerpunkte, wie sie einzelne Betriebskrankenkassen insbesondere im Bereich der Naturheilkunde beworben haben, sind damit unzulässig. (Az: B 7/1 A 4/00 R)
Die Securitas BKK hatte die Naturheilkunde besonders in ihrer Satzung
hervorgehoben und damit geworben, dass sie insbesondere auch Akupunktur bezahlt. Das Bundesversicherungsamt, das die Satzung der BKK 1997 zunächst genehmigt hatte, verlangte deshalb später die Streichung entsprechender Passagen. Mit Erfolg: Wie das BSG entschied, dürfen sich die gesetzlichen Krankenkassen generell nur dort zu ihren Leistungen äußern, wo das Gesetz einen entsprechenden Spielraum gibt, etwa bei den Schutzimpfungen und anderen Vorsorgemaßnahmen oder beim Umfang der Haushaltshilfe.
Darüber, ob und wann die Krankenkassen Akupunktur oder andere alternative Behandlungsmethoden bezahlen müssen, hatte das BSG in diesem Fall nicht zu entscheiden. Die Leitungspflicht würde dann aber alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich betreffen.
Quelle: AFP
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