Deine Begeisterung für das Thema
Gesundheit ist nicht nur riesig,
sondern du gibst sie auch gerne an
andere weiter? In deiner
Arbeitsweise bist du professionell,
engagiert und dabei immer für
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ist genauso dein Ding wie Teamwork?
Hervorragend – dann sind wir
schon mal auf einer Wellenlänge
und sollten uns kennenlernen!
Wir, das ist die Integion GmbH, ein
zertifizierter
Full-Service-Anbieter im
Betrieblichen Gesundheitsmanagement
und Experte für Firmen-Fit...
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Fast wiederhergestellt zumindest. Die im Januar eingeführten Wahltarife bleiben bestehen. Daneben wird es aber wieder die "alte" gesetzliche Krankengeldregelung geben. Wer dahin zurück will, hat ab der siebten Krankheitswoche Anspruch auf Krankengeldzahlung. Präferiert man jedoch eine Absicherung vor dem 43. Tag, muss ein Wahltarif gewählt werden. Für die gesetzlich versicherten Selbstständigen gilt der Einheitsbeitragssatz von aktuell 15,5 Prozent (14,9 Prozent ab 1. Juli). Die neuerlichen Änderungen sind im "Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften" untergebracht. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Den Krankenkassen schmeckt das Rein-und-Raus-Spiel überhaupt nicht. "Wir können vor einem Schnellschuss des Gesetzgebers nur warnen", hob DAK-Sprecher Rüdiger Scharf den Finger, "denn wenn man künftig zwischen gesetzlicher Regelung und Krankengeld nach Wahltarif auswählen kann, müssten alle Tarife neu kalkuliert werden."
Peter Appuhn
physio.de
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