Langeweile gibt’s in unserer
Rehaklinik für Kinder und
Jugendliche nicht. Das Schöne
dabei: Auf unseren Fluren ist immer
ein Lachen. Deine Patienten sind
vielleicht krank, aber bestimmt
nicht traurig. Und die
Diagnosevielfalt ist ebenfalls
einmalig: Bei uns lernst du
Krankheitsbilder kennen, von denen
du vorher noch nichts gehört hast.
Dein neuer Arbeitsort
Die VAMED Klinik Geesthacht
befindet sich bei Hamburg. Wir
unterstützen Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene auf ihrem Weg
zur...
Rehaklinik für Kinder und
Jugendliche nicht. Das Schöne
dabei: Auf unseren Fluren ist immer
ein Lachen. Deine Patienten sind
vielleicht krank, aber bestimmt
nicht traurig. Und die
Diagnosevielfalt ist ebenfalls
einmalig: Bei uns lernst du
Krankheitsbilder kennen, von denen
du vorher noch nichts gehört hast.
Dein neuer Arbeitsort
Die VAMED Klinik Geesthacht
befindet sich bei Hamburg. Wir
unterstützen Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene auf ihrem Weg
zur...
Fast wiederhergestellt zumindest. Die im Januar eingeführten Wahltarife bleiben bestehen. Daneben wird es aber wieder die "alte" gesetzliche Krankengeldregelung geben. Wer dahin zurück will, hat ab der siebten Krankheitswoche Anspruch auf Krankengeldzahlung. Präferiert man jedoch eine Absicherung vor dem 43. Tag, muss ein Wahltarif gewählt werden. Für die gesetzlich versicherten Selbstständigen gilt der Einheitsbeitragssatz von aktuell 15,5 Prozent (14,9 Prozent ab 1. Juli). Die neuerlichen Änderungen sind im "Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften" untergebracht. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Den Krankenkassen schmeckt das Rein-und-Raus-Spiel überhaupt nicht. "Wir können vor einem Schnellschuss des Gesetzgebers nur warnen", hob DAK-Sprecher Rüdiger Scharf den Finger, "denn wenn man künftig zwischen gesetzlicher Regelung und Krankengeld nach Wahltarif auswählen kann, müssten alle Tarife neu kalkuliert werden."
Peter Appuhn
physio.de
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