WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Die Delegierten des am Freitag vergangener Woche zu Ende gegangenen Ärztetages verabschiedeten eine neue (Muster-) Berufsordnung (MBO) und setzten sich damit aktiv mit einigen Vorgaben des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes (GMG) auseinander. „Medizinische Versorgungszentren“ (MVZ) und „Integrierte Versorgung“ sollen die sektorale Teilung des Gesundheitswesens überwinden helfen, so die Vorstellung der GMG-Autoren. In MVZ können berufsübergreifende Kooperationen geschlossen werden und die integrierte Versorgung soll die Grenzen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung aufheben. Die organisierte Ärzteschaft fürchtet eine Kommerzialisierung des Gesundheitswesens und sieht in Versorgungszentren eine bedrohliche Konkurrenz zum tradierten Medizin-Modell. Denn die Möglichkeiten, die ein MVZ bietet, mögen durchaus als revolutionär bezeichnet werden. Auch ein Nicht-Arzt kann die Geschäftsführung einer solchen Einrichtung ausüben. Das Ärzteparlament empfiehlt deshalb seinem Volk, sich auf den Wettbewerb mit den neuen Versorgungsformen einzustellen, zum „mitmachen“ jedenfalls rät es nicht. Die neue Berufsordnung soll den Ärzten das Handwerkszeug für den Kampf gegen die entstehende Konkurrenz liefern. Mediziner unterschiedlicher Fachgruppen können sich jetzt zu Berufsausübungsgemeinschaften zusammenschließen, ein Arzt kann auch mehreren Gemeinschaften angehören, selbst überörtliche Zusammenschlüsse sind erlaubt. Bei der Wahl der Rechtsform legt das Standesrecht keine Beschränkungen auf, ob GmbH oder Aktiengesellschaft, die Freiheit kennt keine Grenzen mehr. Über den bisherigen Praxissitz hinaus darf an zwei weiteren Orten eine ärztliche Tätigkeit ausgeübt werden und ein niedergelassener Arzt kann Kollegen im Angestelltenverhältnis beschäftigen. Möglich ist auch eine vertragliche Zusammenarbeit mit „Leistungserbringern anderer akademischer Heilberufe“, z.B. Psychologen, oder mit Angehörigen „sozialpädagogischer Berufe“. An Kooperationen mit Heilmittelerbringern hat das Berufordnungsgremium der Ärzteschaft eher nicht gedacht.
Für Ulla Schmidt scheint der Schalk die Feder geführt zu haben als sie ausführlich die Beschlüsse des Ärztetages kommentiert. „Erste Schritte“ hätte die Ärzteschaft unternommen, „um die Chancen für die Ärztinnen und Ärzte, die in der Gesundheitsreform stecken zu nutzen“. Sie hebt hervor, dass Ärzte jetzt „leichter untereinander und mit anderen Fachberufen – beispielsweise Physiotherapeuten – kooperieren können.“ Munter interpretiert die Ministerin drauf los, wenn sie die neue Mediziner-Berufsordnung so beschreibt: „Damit greift die Ärzteschaft die Entwicklungschancen durch die Gesundheitsreform insbesondere durch medizinische Versorgungszentren, sektorenübergreifende und integrierte Versorgung auf.“ Die bisherige Berufsordnung hätte sich als „Hemmschuh für eine bessere und effizientere Versorgung der Patientinnen und Patienten erwiesen“. Neue Versorgungsformen initiierten den „Qualitätswettbewerb zwischen den Leistungserbringern“.
Schmidts eigenwillige Auslegung der Vorstellungen der Ärztefunktionäre zu einem zukünftigen Gesundheitswesen wird in Medizinerkreisen das eine oder andere Zähneknirschen ausgelöst haben. Physiotherapeuten können bei der Entwicklung neuer Organisationsformen die Ministerin auf ihrer Seite wissen. Bisher allerdings verhindern noch die Zulassungsbestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherungen weitreichende Kooperationen. Praxisräume müssen von „anderen Praxen und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein“, heißt es dort. Schon bei der Vorstellung des GMG im vergangenen Sommer in der Bundespressekonferenz haben wir Ulla Schmidt darauf aufmerksam gemacht, dass die geltenden Bestimmungen Kooperationen nahezu ausschließen. Alle Hemmnisse würden beseitigt werden, beschied die Gesundheitsministerin damals knapp. Spannende Aufgaben harren da auf berufspolitische Aktivitäten.
Wer Ohren hat zu hören und hören will, auf den wartet ein weites Feld ungeahnter Entwicklungsmöglichkeiten, die politische Unterstützung ist ihm sicher.
Am nächsten Mittwoch beschäftigen wir uns hier mit dem zweiten physiotherapiefreundlichen Schmidt-Thema dieser Woche.
Peter Appuhn
physio.de
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