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Model mit auffallendem Nasenpiercing - Ginge das in der Praxis?Lizenz: CC-BY •
„Wenn du bei uns anfängst, nimmst du dein Piercing raus!“ So oder so ähnlich werden neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht selten von ihren Vorgesetzten auf den ersten Arbeitstag in der neuen Praxis vorbereitet. Dabei kann ein Arbeitgeber nur bedingt Einfluss auf das äußere Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter nehmen, es gibt klare Grenzen.
Hygiene
Lackierte Fingernägel und Ringe werden von Hygieneexperten im Praxisalltag abgelehnt, sei es bei der Arbeit am Patienten oder am Empfang. Hintergrund ist das erhöhte Risiko von bakteriellen Erregern und Pilzen, die sich auf den Nägeln und unter den Ringen ansammeln können. Insbesondere aufwendig gestylte Fingernägel und empfindlicher Schmuck würden nicht so intensiv desinfiziert, wie es in der Praxis notwendig wäre, so das Robert-Koch-Institut (RKI).
Bei der Arbeitskleidung sind die Arbeitgeber oft weniger streng. Häufig werden einheitliche Oberteile gestellt, während Hosen und Schuhe mehr oder weniger frei vom Arbeitnehmer gewählt werden können. Voraussetzung ist, dass die Textilien aus hygienischen Gründen bei 60° C oder mit desinfizierenden Verfahren gewaschen werden.
Corporate Identity
Um nach außen Einheitlichkeit oder Professionalität zu vermitteln, kann sich der Arbeitgeber auf sein Weisungsrecht berufen. Die Corporate Identity, also ein abgestimmtes Erscheinungsbild, das ein Selbstverständnis des Unternehmens widerspiegeln soll, wird dabei von Richtern oft als Grundlage akzeptiert.
Natürlich müsse bei solchen Entscheidungen die Balance zwischen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers und dem grundsätzlich geschützten Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers gewahrt bleiben, sagt der Kölner Fachanwalt Volker Görzel vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte. „Arbeitgeber dürfen mit einer guten Begründung Vorgaben zum Erscheinungsbild der Mitarbeiter machen“, so Görzel weiter.
Sicherheit
Beispielsweise kann das Schuhwerk im Tätigkeitsbereich der Physiotherapie zu einem Sicherheitsfaktor werden. Werden regelmäßig schwere Gegenstände wie Krankenbetten oder andere Hilfsmittel bewegt, kann das Tragen von stabilen und vor allem vorne verstärkten, geschlossenen Schuhen zur Pflicht werden. Entscheidend ist hier die Gefährdungsbeurteilung einer Praxis, in der mögliche Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Gefährdungen aufgeführt sind.
Betriebsvereinbarungen
Um im Vorfeld Klarheit zu schaffen und den Beschäftigten auch mögliche Sanktionen anzukündigen, sollten diese Punkte direkt in den Arbeitsvertrag oder in gesonderte Betriebsvereinbarungen aufgenommen werden. Wenn es einen Betriebsrat gibt, hat dieser bei solchen Regelungen ein Mitbestimmungsrecht.
So kann ein Betriebsrat auch darauf achten, dass z.B. das Körpergewicht allein kein zulässiges Beurteilungskriterium ist. Kann die Arbeit aufgrund von starkem Übergewicht nicht vertragsgemäß erbracht werden, würde dies wiederum eine Kündigung rechtfertigen.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Auch wenn sie vertraglich festgelegt sind, dürfen Anforderungen an das äußere Erscheinungsbild nicht diskriminierend sein. Das AGG schützt jeden Bürger vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Mehr Informationen hierzu gibt es bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Diese Nasenringe sind mit Abstand das Abstoßendste überhaupt. ( aus meiner Sicht)
Dann kommen schlabbrig herabhängende Gebilde, die früher mal Ohrläppchen waren, mit irgendeinem Zeugs drin.
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Diese Nasenringe sind mit Abstand das Abstoßendste überhaupt. ( aus meiner Sicht)
Dann kommen schlabbrig herabhängende Gebilde, die früher mal Ohrläppchen waren, mit irgendeinem Zeugs drin.
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Willkommen im Zeitalter der Diversität ausgestattet mit der Fähigkeit den anderen so zu lassen wie er/sie/es ist!
Wenn Äußeres und Glauben reine Privatsache wäre, wären wir einen Schritt weiter.
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Willkommen im Zeitalter der Diversität ausgestattet mit der Fähigkeit den anderen so zu lassen wie er/sie/es ist!
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302er schrieb:
Willkommen im Zeitalter der Diversität ausgestattet mit der Fähigkeit den anderen so zu lassen wie er/sie/es ist!
Wenn Äußeres und Glauben reine Privatsache wäre, wären wir einen Schritt weiter.
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Man kann andere lassen wie sie sind, deren äußeres dennoch abstoßend finden. Nennt man persönliche Meinung.
Auch Toleranz ist keine Einbahnstraße.
Und solange man Glauben und Äußerlichkeiten öffentlich auslebt, sind sie eben nicht nur Privatsache sondern lösen im Gegenüber auch etwas aus. ( Was ja wohl mitunter auch gewollt ist)
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Man kann andere lassen wie sie sind, deren äußeres dennoch abstoßend finden. Nennt man persönliche Meinung.
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sabine963 schrieb:
Man kann andere lassen wie sie sind, deren äußeres dennoch abstoßend finden. Nennt man persönliche Meinung.
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Und solange man Glauben und Äußerlichkeiten öffentlich auslebt, sind sie eben nicht nur Privatsache sondern lösen im Gegenüber auch etwas aus. ( Was ja wohl mitunter auch gewollt ist)
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sabine963 schrieb am 09.11.2024 14:21 Uhr:....sondern lösen im Gegenüber auch etwas aus. ( Was ja wohl mitunter auch gewollt ist)
Die Frage ist nur, wer für das was da ausgelöst wird, die Verantwortung hat....
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[mention]sabine963[/mention]
[zitat][b]sabine963 schrieb am 09.11.2024 14:21 Uhr:[/b]....sondern lösen im Gegenüber auch etwas aus. ( Was ja wohl mitunter auch gewollt ist)[/zitat]
Die Frage ist nur, wer für das [b]was [/b]da ausgelöst wird, die Verantwortung hat....
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302er schrieb:
@sabine963
sabine963 schrieb am 09.11.2024 14:21 Uhr:....sondern lösen im Gegenüber auch etwas aus. ( Was ja wohl mitunter auch gewollt ist)
Die Frage ist nur, wer für das was da ausgelöst wird, die Verantwortung hat....
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@302er
Die können alle so bleiben wie sie sind , aber : die Gedanken sind frei , und was hinter meiner Stirn steht sieht niemand .
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Leni C. schrieb:
@302er
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sabine963 schrieb:
Diese Nasenringe sind mit Abstand das Abstoßendste überhaupt. ( aus meiner Sicht)
Dann kommen schlabbrig herabhängende Gebilde, die früher mal Ohrläppchen waren, mit irgendeinem Zeugs drin.
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Hygiene
Lackierte Fingernägel und Ringe werden von Hygieneexperten im Praxisalltag abgelehnt, sei es bei der Arbeit am Patienten oder am Empfang. Hintergrund ist das erhöhte Risiko von bakteriellen Erregern und Pilzen, die sich auf den Nägeln und unter den Ringen ansammeln können. Insbesondere aufwendig gestylte Fingernägel und empfindlicher Schmuck würden nicht so intensiv desinfiziert, wie es in der Praxis notwendig wäre, so das Robert-Koch-Institut (RKI).
Bei der Arbeitskleidung sind die Arbeitgeber oft weniger streng. Häufig werden einheitliche Oberteile gestellt, während Hosen und Schuhe mehr oder weniger frei vom Arbeitnehmer gewählt werden können. Voraussetzung ist, dass die Textilien aus hygienischen Gründen bei 60° C oder mit desinfizierenden Verfahren gewaschen werden.
Corporate Identity
Um nach außen Einheitlichkeit oder Professionalität zu vermitteln, kann sich der Arbeitgeber auf sein Weisungsrecht berufen. Die Corporate Identity, also ein abgestimmtes Erscheinungsbild, das ein Selbstverständnis des Unternehmens widerspiegeln soll, wird dabei von Richtern oft als Grundlage akzeptiert.
Natürlich müsse bei solchen Entscheidungen die Balance zwischen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers und dem grundsätzlich geschützten Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers gewahrt bleiben, sagt der Kölner Fachanwalt Volker Görzel vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte. „Arbeitgeber dürfen mit einer guten Begründung Vorgaben zum Erscheinungsbild der Mitarbeiter machen“, so Görzel weiter.
Sicherheit
Beispielsweise kann das Schuhwerk im Tätigkeitsbereich der Physiotherapie zu einem Sicherheitsfaktor werden. Werden regelmäßig schwere Gegenstände wie Krankenbetten oder andere Hilfsmittel bewegt, kann das Tragen von stabilen und vor allem vorne verstärkten, geschlossenen Schuhen zur Pflicht werden. Entscheidend ist hier die Gefährdungsbeurteilung einer Praxis, in der mögliche Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Gefährdungen aufgeführt sind.
Weitere Informationen sowie ein interessantes Interview zum Thema Arbeitssicherheit finden Sie u.a. bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Betriebsvereinbarungen
Um im Vorfeld Klarheit zu schaffen und den Beschäftigten auch mögliche Sanktionen anzukündigen, sollten diese Punkte direkt in den Arbeitsvertrag oder in gesonderte Betriebsvereinbarungen aufgenommen werden. Wenn es einen Betriebsrat gibt, hat dieser bei solchen Regelungen ein Mitbestimmungsrecht.
So kann ein Betriebsrat auch darauf achten, dass z.B. das Körpergewicht allein kein zulässiges Beurteilungskriterium ist. Kann die Arbeit aufgrund von starkem Übergewicht nicht vertragsgemäß erbracht werden, würde dies wiederum eine Kündigung rechtfertigen.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Auch wenn sie vertraglich festgelegt sind, dürfen Anforderungen an das äußere Erscheinungsbild nicht diskriminierend sein. Das AGG schützt jeden Bürger vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Mehr Informationen hierzu gibt es bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
O.G. / physio.de
MitarbeiterführungKleidung
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302er schrieb:
Willkommen im Zeitalter der Diversität ausgestattet mit der Fähigkeit den anderen so zu lassen wie er/sie/es ist!
Wenn Äußeres und Glauben reine Privatsache wäre, wären wir einen Schritt weiter.
Auch Toleranz ist keine Einbahnstraße.
Und solange man Glauben und Äußerlichkeiten öffentlich auslebt, sind sie eben nicht nur Privatsache sondern lösen im Gegenüber auch etwas aus. ( Was ja wohl mitunter auch gewollt ist)
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sabine963 schrieb:
Man kann andere lassen wie sie sind, deren äußeres dennoch abstoßend finden. Nennt man persönliche Meinung.
Auch Toleranz ist keine Einbahnstraße.
Und solange man Glauben und Äußerlichkeiten öffentlich auslebt, sind sie eben nicht nur Privatsache sondern lösen im Gegenüber auch etwas aus. ( Was ja wohl mitunter auch gewollt ist)
Die Frage ist nur, wer für das was da ausgelöst wird, die Verantwortung hat....
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302er schrieb:
@sabine963
sabine963 schrieb am 09.11.2024 14:21 Uhr:....sondern lösen im Gegenüber auch etwas aus. ( Was ja wohl mitunter auch gewollt ist)
Die Frage ist nur, wer für das was da ausgelöst wird, die Verantwortung hat....
Die können alle so bleiben wie sie sind , aber : die Gedanken sind frei , und was hinter meiner Stirn steht sieht niemand .
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Leni C. schrieb:
@302er
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sabine963 schrieb:
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