Ihre Aufgaben
Was erwartet dich:
In unserem Team behandelst du
hauptsächlich Patienten in
Pflegeheimen oder in deren Zuhause,
aber auch in unserer modernen
Praxis. Wir legen großen Wert auf
eine individuelle und einfühlsame
Betreuung unserer Patienten und
freuen uns, wenn du ein Teil
unseres großartigen Teams wirst.
Ihr Profil
Du hast eine:
• Abgeschlossene Berufsausbildung
als Physiotherapeut bzw.
Krankengymnast (m/w/d)
• Spaß und Lust an der neuen
Herausforderung
Warum wi...
Was erwartet dich:
In unserem Team behandelst du
hauptsächlich Patienten in
Pflegeheimen oder in deren Zuhause,
aber auch in unserer modernen
Praxis. Wir legen großen Wert auf
eine individuelle und einfühlsame
Betreuung unserer Patienten und
freuen uns, wenn du ein Teil
unseres großartigen Teams wirst.
Ihr Profil
Du hast eine:
• Abgeschlossene Berufsausbildung
als Physiotherapeut bzw.
Krankengymnast (m/w/d)
• Spaß und Lust an der neuen
Herausforderung
Warum wi...
Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei, zitiert das OFD das Umsatzsteuergesetz (UStG). Auch die Tätigkeit von Physiotherapeuten fällt darunter. Die aber setzt voraus, dass ein "therapeutisches Ziel im Vordergrund steht". Präventionsleistungen, "die keinen unmittelbaren Krankheitsbezug haben" seien keine Heilbehandlungen, so die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die EuGH-Vorgaben in die Wirklichkeit des deutschen Gesundheitssystems transferiert. Nichtärztliche Berufe erbringen nur dann eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung, wenn sie aufgrund "ärztlicher Anordnung" geleistet wird. Maßnahmen, die "lediglich aus kosmetischen Gründen oder zur Verbesserung des Wohlbefindens ('wellness') durchgeführt werden, fallen dagegen nicht unter die Steuerbefreiung."
Daraus folgert die hessische Behörde, dass Therapien, die nach Abschluss einer Verordnung weitergeführt werden, ohne Vorlage einer neuen Verordnung keine steuerfreie Heilbehandlung darstellen. Insofern revidiert das OFD seine bisherige Praxis. Nur noch bis zum 31.12.2011 dürfen die Finanzämter rezeptlose Anschlussbehandlungen steuerfrei akzeptieren. Der Erlass aus Hessen findet Nachahmer. In mehreren Bundesländern haben die obersten Finanzbehörden ähnliche Schritte angekündigt.
Trotz des deutlichen OFD-Erlasses bleibt, wie immer im Rechtswesen, Interpretations- und Auslegungsspielraum, der sich im Einzelfall in der Auseinandersetzung mit Finanzamt oder Betriebsprüfer als Vor- oder auch Nachteil erweisen könnte. Fein raus sind Physiotherapeuten, deren eigentlich umsatzsteuerpflichtige Leistungen unter 17.500 Euro im Jahr liegen. Dann nämlich fällt die Steuer grundsätzlich nicht an. Auch (eingeschränkte) Heilpraktiker brauchen sich nicht darum scheren. Ihre Leistungen sind wie die von Ärzten Heilbehandlungen, wenn ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Und eine dritte Gruppe lässt das Thema unberührt – diejenigen nämlich, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen als solche behandeln – die Steuer berechnen und abführen.
Peter Appuhn
physio.de
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