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Keine Aufwandsentschädigung für Einzug der Praxisgebühr
Ärzte fordern bis zu 5 Euro für jeden Patienten. Ministerium verweigert sich den Mediziner-Wünschen. Ab 1. Januar 2004 Behandlung nur gegen Vorkasse.
21.10.2003 • 0 Kommentare

Bargeld in der Arztpraxis, das ist neu für die Mehrheit der deutschen Kassenärzte. Die Mediziner versuchen sich auf die neue Situation einzustimmen.
10 Prozent der Gebühr, also ein Euro, müsse der Arzt als Entschädigung für den bürokratischen Aufwand erhalten, ließ die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verlauten, dies müsse mit den Krankenkassen in einem Rahmenvertrag geregelt werden. Die KV Südbaden sieht diesen Aufwand gar nur mit fünf Euro angemessen honoriert. Nichts wird es geben, die Kassenärzte müssen, wie alle anderen Leistungserbringer auch, den Patienten-Obolus ungekürzt an die Kassen weiterreichen. Das Bundesgesundheitsministerium reagierte verärgert auf die KV-Vorstöße. „Das ist nicht die Verabredung", so Klaus Vater, der Sprecher des Ministeriums.

Wer ohne Portemonnaie eine Arztpraxis betritt, wird ab Januar 2004 schlechte Karten haben. „Erst zahlen, dann behandeln", so erläutert der KBV-Bundesvorsitzende Manfred Richter-Reichhelm das Geschäftsprinzip der Kassenärzte. Nur Notfälle könnten auch noch später ihre Gebühr bezahlen. Der „normale" Patient wird wieder nach Hause geschickt werden, wenn er keine zehn Euro dabei hat. Dieses Verfahren sei mit dem Gesundheitsministerium abgesprochen, so der KBV-Chef.


Peter Appuhn
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