Sie suchen? Wir auch!
Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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Mit Hilfe der den Leistungen zugeordneten Punktwerten kann der Arzt ganz einfach sein Honorar berechnen. Auf regionaler Ebene wird ein fester Satz für jeden Punkt vereinbart, rund 5 Cent ist ein Punkt wert. Im EBM-Anhang finden die Kassenärzte Angaben zum Zeitaufwand für die Leistungserbringung.
Bisher fast unbemerkt von der Fachöffentlichkeit haben sich die Erfinder des EBM 2000plus auch einen Grundgedanken des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes (GMG) zu eigen gemacht. Patienten sollen zunehmend die Möglichkeit bekommen medizinische Leistungen unter einem Dach wahrnehmen zu können, beispielsweise in einem Medizinischen Versorgungszentrum. Mit dem neuen EBM brauchen sich niedergelassene Ärzte nicht mit einer Zentrumsgründung beschäftigen, wenn sie neben der ärztlichen Behandlung weitere Therapien anbieten wollen. So können ab heute alle ärztlichen Fachrichtungen physiotherapeutische Behandlungen selbst erbringen. Nach den alten Regeln mussten sie einen Physiotherapeuten beschäftigen, wenn sie entsprechende Leistungen abrechnen wollten. Lukrativ war das nicht, denn die Sätze lagen deutlich unter denen Gebührensätzen der Physiotherapeuten.
Der neue Bewertungsmaßstab hat sich bei der Festlegung der Physiotherapie-Positionen an den Kassenverträgen der Physiotherapeuten orientiert. Für eine krankengymnastische Behandlung (EBM-Ziffer: 30420) wurde ein Punkwert von 250 bestimmt. Die Autoren rechnen mit einem Wert von 5,5 Cent pro Punkt. Der Arzt erhält demnach 13,75 Euro für die Behandlung (VdAK-Liste für Physiotherapeuten: 13,94 Euro). Für eine Massage (EBM-Ziffer: 30400) bekommt der Arzt mit 11 Euro deutlich mehr als der Physiotherapeut (VdAK-Liste für Physiotherapeuten: 9,37 Euro). Allerdings werden die Cent-Werte nicht in allen KV-Bezirken tatsächlich 5,5 Cent erreichen. Der Zeitaufwand für die Therapien orientiert sich am VdAK-Rahmenvertrag für Physiotherapeuten, 15 Minuten muss eine krankengymnastische Behandlung dauern.
Wie uns gestern der Pressesprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin bestätigte, dürfen theoretisch alle ärztlichen Fachrichtungen, also auch Augen- Hautärzte oder Urologen diese Leistungen anbieten. Will er nicht selbst tätig werden, kann der Arzt auch seine Mitarbeiter, Arzthelferinnen etwa, mit der Therapie beauftragen. Die Behandlung finde dann ja unter ärztlicher Anleitung statt, betont der KBV-Sprecher. Patienten, die sich in Zukunft von ihrem Arzt physiotherapeutisch behandeln oder massieren lassen, müssen die üblichen Zuzahlungen bezahlen. Die Rezeptblattgebühr allerdings entfällt, da der Arzt ja keine Verordnung ausstellen muss. Besondere Brisanz erhält das neue System durch die Tatsache, dass Physiotherapie in der Arztpraxis außerhalb des Budgets erbracht werden kann, der Kassenarzt also keinen mengenmäßigen Beschränkungen unterliegt, Regressgefahren muss er nicht fürchten.
Doch ganz so frei schalten und walten können Ärzte nicht. Zertifikatsbehandlungen, wie Manuelle Therapie, Lymphdrainage, Bobath, Vojta oder PNF, dürfen sie nur abrechnen, wenn sie selbst eine Weiterbildung absolviert haben und das entsprechende Zertifikat vorweisen können.
Hier ein erster EBM-Einblick
Lesen Sie bitte auch dazu folgende Meldung!
Peter Appuhn
physio.de
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