Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
Gewährleistung statt sechs Monaten nun zwei Jahre: die neue Frist gilt für gekaufte Waren auch dann, wenn im Kaufvertrag etwas anderes steht.
Dies gilt allerdings auch, wenn Physiotherapeuten Verkäufer sind. Verkaufen Sie z.B eine gebrauche Bank, ein Elektrotherapiegerät, Pezzibälle oder Kissen, müssen Sie zwei Jahre Gewährleistung bieten. Selbständige und Feiberufler werden nach neuem Recht Händlern gleichgestellt.
Verkäufer haften für ihre Werbebotschaften: versprechen Sie ewige Jugend, müssen Sie das wohl einlösen.
Nun aber zu der für Freiberufler entscheidenden Neuerung: der Zahlungsverzug bei einer nicht bezahlten Rechnung tritt mit dem Überschreiten des Zahlungsziels ein.
Das Zahlungsziel im Vertragsverhältnis Krankenkassen/Physiotherapeuten ist in den Rahmenverträgen geregelt. Die Fristen liegen je nach Kassenart zwischen 14 Tagen und vier Wochen ab Rechnungseingang bei der Kasse.
Sollte eine Krankenkasse innerhalb dieser Fristen nicht zahlen, können Sie ohne einer weiteren Zahlungsaufforderung Verzugszinsen in Rechnung stellen. Der Zinssatz dafür ist im §288 Abs.2 BGB geregelt und beträgt 8% über dem Basiszinssatz, der von der Europäischen Zentralbank festgelegt wird. Z.Zt. beträgt dieser Zinssatz 2,71% (nicht 2,57% wie manche meinen). Sie können also für jede nicht fristgemäß bezahlte Rechnung, 10,71% Verzugszinsen berechnen.
Wir empfehlen Ihnen, die notorisch säumigen Kassen ausdrücklich auf die neue Rechtslage aufmerksam zu machen, um dann ohne jede weitere Erinnerung die aufgelaufenen Zinsen in Rechnung zu stellen.
Den Brief können Sie hier bei physio.de herunterladen.
(Um den Text zu speichern, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Link und wählen "Speichern unter...")
Schicken Sie dieses Schreiben nicht an das Abrechnungszentrum, sondern direkt an die Krankenkasse, Abteilung Heilmittelerbringer, denn diese ist Ihr Vertragspartner.
Um auszurechnen, wieviele Zinstage Sie berechnen können, rechnen Sie drei Tage nach Rechnungsausgang für den Postweg ein.
Hier ein Beispiel zur Zinsberechnung:
Der Rechnungsbetrag beträgt 5000.- Euro
10,71% sind 535.50 Euro
Dividiert durch 360 Tage: 1,49 Euro pro Tag
Zahlungsverzug 20 Tage: 29,75 Euro
Wenn Sie dieses Verfahren auch bei Privatpatienten anwenden wollen, müssen Sie in Ihrer Rechnung eine Zahlungsfrist festsetzen, z.B.:
"Bitte zahlen Sie den oben aufgeführten Rechnungsbetrag innerhalb von 4 Wochen".
physio.de
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