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Kammerspiele
ZVK will Berufskammer mit Pflichtmitgliedschaft. IFK, VDB, VPT lehnen ab.
13.02.2009 • 0 Kommentare

Wer sie hat, möchte sie nicht haben, berufsständische Kammern. Manch ein Arzt Rechtsanwalt oder Handwerker würde sich liebend gern von der behördlichen Gängelung verabschieden und selbst bestimmen, was er tun und lassen kann. Für viele Berufe jedoch muss der Drang nach Selbstständigkeit ein frommer Wunsch bleiben. Die Kammermitgliedschaft können sie sich nicht aussuchen. Sie ist gesetzlich festgelegte Pflicht. Der Berufsverband ZVK, allen voran sein Geschäftsführer Heinz Christian Esser, meint, auch für Physiotherapeuten sei solch eine Zwangsbeglückungsveranstaltung eine feine Sache. Er fordert die Einrichtung von Kammern für die Heilmittelberufe. Die anderen Verbände - IFK, VDB, VPT – sind gelinde entsetzt ob des Vorstoßes des ZVK. "Selbstständige Physiotherapeuten lehnen Kammer ab", erklärten die drei Berufsverbände gestern unisono.

Zum Berufsethos freier Berufe gehöre es, ethische Richtlinien mit Standards für eine "gute freiberufliche Berufsausübung" zu verabschieden, sagte Esser gegenüber der "Ärzte Zeitung". Ein "Leitbild für den freiberuflich tätigen Physiotherapeuten" müsse geschaffen werden und dazu brauche man eben eine Kammer. Unter "Leitbild" versteht der ZVK-Geschäftsführer neben der Festlegung von "Berufspflichten" auch "Sanktionen bei Nichterfüllung".

Dies würden die selbstständigen Therapeuten "als Zwangsjacke empfinden", kritisierten IFK, VDB und VPT die Vorstellungen ihrer Kölner Kollegen. Die Verbände fürchten "Zwangsmitgliedschaft, Beitragspflicht und unnötige bürokratische Belastungen", sollte der ZVK mit seinem Plan Erfolg haben. Schon heute sei die Missachtung beruflicher Pflichten gesetzlich sanktioniert. Gesetze, Richtlinien und Verträge mit den Krankenkassen sicherten eine hohe Qualität therapeutischer Leistungen, betonten die Berufsverbände, die nach eigenen Angaben die Mehrheit der selbstständigen Physiotherapeuten und Masseure vertreten. Einer zusätzlichen "Sanktionierung beruflicher Verfehlungen durch eine Kammer" bedürfe es nicht.



Peter Appuhn
physio.de











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