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Kabinett verabschiedet Rechengrößen für die Sozialversicherung
Ost-West-Differenz bei der Rentenbeitragsbemessungsgrenze.
12.10.2012 • 0 Kommentare

Rituale sind Ankerplatz in unsicheren, stürmischen Zeiten. Auch Minister brauchen Ruhepunkte zwischen Eurodesaster, Energiewende und Beschneidungsfundamentalismus. Die alljährlich im Herbst zu beschließenden Rechengrößen der gesetzlichen Sozialversicherung sind so ein sedierendes Element. In dieser Woche hat die bei Angela Merkel im Kanzleramt tagende Kabinettsrunde die Zahlen für 2013 verabschiedet.

Die Entwicklung der Einkommen im vergangenen Jahr bildet die Grundlage für die Bezugswerte. Das Arbeits- und Sozialministerium nimmt die Berechnungen vor. Noch immer wird dabei das Land in seinen westlichen und östlichen Teil dividiert. 2,95 Prozent legten die Einkünfte im Osten zu, 3,07 Prozent im Westen. Für gemeinsame Werte haben sich die Ministerialbeamten auf einen Satz von 3,09 Prozent verständigt.

Die Zahlen im Einzelnen:

Beitragbemessungsgrenzen – Hier bleibt die Beitragshöhe stehen. Wer mehr verdient, muss nicht mehr bezahlen.

Kranken- und Pflegeversicherung:
Westen und Osten: monatlich 3.937,50 Euro (2012: 3.825 Euro)
jährlich 47.250 Euro (2012: 45.900 Euro)

Rentenversicherung:
Westen: monatlich 5.800 Euro (2012: 5.600 Euro), jährlich 69.600 Euro (2012: 67.200 Euro)
Osten: monatlich 4.900 Euro (2012: 4.800 Euro), jährlich 58.800 Euro (2012: 57.600 Euro)

Versicherungspflichtgrenze – Liegt das Einkommen darüber, darf das System der gesetzlichen Krankenversicherung zum Übertritt zu einer Privatkasse verlassen werden.

Sie steigt einheitlich von jetzt 4.237,50 auf 4.350 Euro im Monat, jährlich von 50.580 auf 52.200 Euro.

Bezugsgröße in der Sozialversicherung – Das ist der Durchschnitt aller rentenversicherungspflichtigen Einnahmen und kann immer dann benutzt werden, wenn das Durchschnittseinkommen gefragt ist, in Gesetzen beispielsweise.

Westen: monatlich 2.695 Euro (2012: 2.625 Euro) jährlich 32.340 Euro (2012: 31.500 Euro)
Osten: monatlich 2.275 Euro (2012: 2.240 Euro) jährlich 27.300 Euro (2012: 26.880 Euro)

Nun muss noch der Bundesrat dem neuen Zahlenwerk zustimmen. Ein positives Votum der Länderkammer wird kaum bezweifelt. Die Zustimmung dort ist Tradition.


Peter Appuhn
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