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Abschließen kann die Versicherung, wer mindestens 15 Stunden in der Woche seinen Beruf ausübt und innerhalb von zwei Jahren vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit wenigstens zwölf Monate versicherungspflichtig gewesen ist. Unterbrechungszeiten werden nur mitgerechnet, wenn man Arbeitslosengeld bezogen hat. Zwischen dem Ende der Versicherungspflicht und dem Start der Selbstständigkeit darf höchstens ein Zeitraum von einem Monat liegen.
Ab 1. Januar 2007 muss der Antrag auf eine freiwillige Weiterversicherung spätestens einen Monat nach Beginn der freien Mitarbeit oder der Praxisgründung gestellt werden. Bis dahin können alle jetzt schon selbstständig Arbeitenden der Arbeitslosenversicherung beitreten. Es empfiehlt sich jedoch, nicht allzu lange zu warten, denn die Versicherung beginnt mit dem Tage der Antragstellung. Bei der regional zuständigen Arbeitsagentur wird der Antrag eingereicht.
Als beitragspflichtige Einnahmen gelten 25 Prozent der Bezugsgröße von 2.450 Euro monatlich im Westen und 2.065 Euro im Osten. Der Beitragssatz beträgt 6,5 Prozent. Demnach müssen Selbstständige in den westlichen Bundesländern 39,81 Euro jeden Monat bezahlen, ihre Kollegen im Osten 33,56 Euro.
Peter Appuhn
physio.de
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