Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
Noch acht Tage und das Jahr 2003 ist Geschichte. Doch auch das Kommende ist kein unbeschriebenes Blatt mehr, die Bürger müssen sich auf umfassende Veränderungen einstellen. Wir wollen Sie heute über alle Neurungen informieren.
- Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)
Umfassende neue Zuzahlungsregelungen, eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf unserer neuen Internet-Seite zuzahlung.de
Niedergelassene Physiotherapeuten mit GKV-Zulassung müssen sich regelmäßig fortbilden, anderenfalls verlieren sie die Zulassung. Näheres dazu muss noch vertraglich geregelt werden.
Abrechnung nur noch elektronisch. Wer weiter Papierabrechnungen erstellen will, muss sich darauf einstellen, dass seine Rechnungen um fünf Prozent des Rechnungsbetrages gekürzt werden.
Medizinische Versorgungszentren. Alle niedergelassenen Leistungserbringer können sich zusammenschließen. Ein interdisziplinärer Zusammenschluss von Ärzten und Heilmittelerbringern wird so möglich. Die wirtschaftliche Leitung kann auch bei einem Physiotherapeuten liegen.
Patientenbeteiligung. Im gemeinsamen Bundesausschuss werden Patientenvertreter Sitz, aber keine Stimmrechte haben. Die Patientenbeauftragte, Helga Kühn-Mengel, tritt ihr Amt an, sie soll Ansprechpartnerin für Patienten sein und über die Einhaltung der erweiterten Rechte wachen.
Bonuszahlungen an Ärzte. Die Kassenärztlichen Vereinigungen können an sparsam verordnende Ärzte Belohnungen auszahlen. Allerdings müssen sie solche Zahlungen aus dem gemeinsamen Topf leisten. Die Kassen zahlen nichts zusätzlich.
Bonus für Patienten. Gesundheitsbewusstes Verhalten, die Teilnahme am Hausarztmodell oder an Disease-Management-Programmen kann mit teilweise oder voller Zuzahlungsbefreiung, Beitragsreduzierung oder auch mit Sachprämien belohnt werden.
Brillen, nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Fahrkosten (bis auf medizinisch begründete Ausnahmefälle), Sterbegeld, Entbindungsgeld, werden aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen.
Mutterschaftsgeld, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch, Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes - diese Leistungen werden jetzt aus Steuermitteln finanziert. Die Raucher sollen sie über die Erhöhung der Tabaksteuer bezahlen. Die Versicherten merken das allerdings nicht, die Leistungen bekommen sie weiter von der Kasse ersetzt.
- Fallpauschalen (DRG)
Alle Krankenhäuser müssen ihr Abrechnungssystem auf diagnosebezogene Pauschalen umstellen. Ausgenommen sind vorerst psychiatrische Kliniken.
- Änderung der Rentenversicherungsbeiträge (BfA)
Feiwilliger Mindestbeitrag: 78 Euro monatlich.
Höchstbeitrag-West (Pflicht u. freiwillig) : 1.024,25 Euro monatlich
Höchstbeitrag-Ost : 848,25 Euro monatlich
Regelbeitrag für pflichtversicherte Selbstständige (West): 470,93 Euro monatlich
(Ost): 395,85 Euro monatlich
- Beitragsbemessungsgrenzen u. Pflichtversicherungsgrenze
Rentenversicherung: 61.800 Euro jährlich (West) 52.200 Euro (Ost)
5.150 Euro monatl. (West) 4.350 Euro (Ost)
Gesetzliche Krankenversicherung: 41.850 Euro jährlich (West u. Ost)
3.487,50 Euro monatlich
Pflichtversicherungsgrenze: 46.350 Euro jährlich (West u. Ost)
3.862,50 Euro monatlich
-Steuerreform:
Senkung des Eingangsteuersatzes auf 16 Prozent und des Spitzensteuersatzes auf 45 Prozent. Ganz unten finden Sie einen Link zu Ihrer persönlichen Steuerberechnung.
Existenzminimum (steuerfrei): 7.664 Euro jährlich (ab 01.04.04)
Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro im Kalenderjahr abziehen.
Zuwendungen des Arbeitgebers an Mitarbeiter zur Eheschließung oder Geburt eines Kindes sind bis 315 Euro steuerfrei.
Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Betriebes sind, sind nur noch bis 35 Euro steuerfrei.
Bewirtungskosten sind bis 70 Prozent der Aufwendungen steuerlich absetzbar.
Einzelne Sachbezüge sind jetzt noch bis 44 Euro steuerfrei.
Veräußerungsgewinne aus einem Praxisverkauf werden zu 56 Prozent steuerpflichtig.
Entfernungspauschale (Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz): 30 Cent / Kilometer. Jobticket, also eine steuerfreie Fahrkarte mit öffentlichen Verkehrsmitteln, entfällt.
Die Werbungskostenpauschale für Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit wird auf 920 Euro verringert.
Sparerfreibetrag (Einkünfte aus Kapitalvermögen): 1370 Euro (Ledige) 2.740 Euro (Verheiratete)
Lebensversicherung: nur noch 88 Prozent der Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Tabaksteuer, sie wird zur Finanzierung weggefallener GKV-Leistungen (siehe oben) ab 01.03.04 um 1,2 Cent pro Zigarette angehoben. Am 01.12.04 und am 01.09.05 erfolgt eine weitere Anhebung um jeweils 1,2, Cent.
- Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer an das Finanzamt ohne Schonfrist.
Die bisherige Kulanz von fünf Tagen entfällt. Wer nicht pünktlich zum Fälligkeitstag die Steuern begleicht, wird mit einem Säumniszuschlag belegt.
- Kündigungsschutz:
In Praxen mit zehn oder weniger Mitarbeitern gilt der Schutz nicht für Mitarbeiter, die nach dem 01.01.04 eingestellt werden. Dabei ist der Tag der Arbeitsaufnahme maßgeblich.
Die Sozialauswahl bei Kündigungen wird auf vier Kriterien beschränkt: Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung. „Leistungsträger“ können von der Sozialauswahl ausgenommen werden.
- Befristete Arbeitsverträge:
Existenzgründer können in den ersten vier Jahren Arbeitsverträge bis zu vier Jahre befristen ohne Angabe eines Grundes.
- Arbeitslosengeld (beitragsfinanziert):
Es wird nur noch für maximal zwölf Monate bezahlt
Arbeitslose müssen jede legale Arbeit annehmen. Wer eine zumutbare Beschäftigung ablehnt, sich nicht ausreichend um eine neue Stelle bemüht oder Meldetermine versäumt, dem wird das Arbeitslosengeld – gestaffelt – gesperrt.
BAT - Bundesangestelltentarifvertrag
Die Gehälter im öffentlichen Dienst steigen um ein Prozent. Im Osten erhöht sich dieser Satz noch um die Angleichung an die Westgehälter auf dann 92,5 Prozent (jetzt 91 Prozent). Alle Änderungen können Sie mit Hilfe unseres BAT-Rechners nachvollziehen oder auf der BAT-Seite anschauen.
Preislisten
Durch die veränderten Zuzahlungsregelungen ändern sich alle Preislisten der gesetzlichen Krankenversicherungen. Zuzahlung jetzt 10 Prozent, Hausbesuche und Wegegebühren werden zuzahlungspflichtig (Ausnahme: Heime). Unter „Preislisten“ finden Sie bei physio.de schon jetzt alle Listen mit den neuen Zuzahlungen.
Ihre persönliche Steuerberechnung könne Sie hier vornehmen. So wissen Sie gleich, was Sie ab 1. Januar im eigenen Portemonnaie behalten.
Wie sich die Senkung der Entfernungspauschale auswirkt, können Sie hier sehen.
zuzahlung.de – Alles über die neuen Regelungen mit Zuzahlungsrechner und Diskussionsforum.
BAT-Rechner (neue Sätze ab 01.01.04)
Alle Informationen zum BAT (neue Sätze ab 01.01.04)
Preislisten mit den Trägern der Sozialversicherung, der Berufsgenossenschaften und der Beihilfe
Peter Appuhn
physio.de
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