Therapie und Training
in einer außergewöhnlichen Praxis
Exklusive Einrichtung, harmonische
Farbgestaltung
und Wohlfühl - Atmosphäre - das
möchten
wir Ihnen anbieten!
Auf über 300m2 Praxisfläche
stehen moderne großzügige, im
Sommer vollklimatisierte
Behandlungsräume und eine ca. 80
m2 große MTT-Fläche, mit
computergestützten Frei medical
Faktum Therapiegeräten , zur
Verfügung.
Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
auch später, für unsere Praxis
mit zur Zeit 7 Physiother...
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Das neue Jahr hat gerade mühsam wieder begonmnen. Die Hersteller von Praxissoftware haben in den letzten Wochen hart gearbeitet, um die komplizierte "Splittingregel“ bei heilmitteln für das neue Zuzahlungsverfahren umzusetzen. Die Updates sind inzwischen bei den Praxen angekommen.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich mit Erfolg dem jahreszeitlichen Druck entzogen, Weihnachten auf den 1. April verlegt und noch schnell eine Veränderung bei den Zuzahlungsregelungen beschlossen:
Die Positionen "Hausbesuch“ und "Wegegeld“ bleiben in "sozialen Einrichtungen“, also Altenheimen u.ä., zuzahlungsfrei. Die Problematik der Zuzahlung des zweiten und weiterer Hausbesuche in Heimen soll damit umgangen werden. Die Kassenbürokraten kündigen aber vorsorglich schon mal an, dass die Regelung nicht von Dauer sein wird. Die "bisherigen vertraglichen Regelungen“ hätten zu Ungleichbehandlungen geführt, deshalb gilt die Zuzahlungsbefreiung bis zu einer Veränderung der Verträge.
In seinem im Dezember veröffentlichten Schreiben bekräftigt der IKK-Bundesverband für die Spitzenverbände, dass die komplizierte "Splittingregel“ ein Dauerzustand bleiben wird. Wer während einer laufenden Behandlungsserie 18 Jahre alt wird oder einen Befreiungsbescheid seiner Kasse vorlegt, muss für die restlichen Behandlungen zuzahlen, bzw. nicht mehr zahlen. Bei der 10-Euro-Rezeptblattgebühr ist der Status bei der ersten Behandlung maßgebend. Erste Behandlung befreit, keine Rezeptblattgebühr und umgekehrt.
Und auf noch etwas machen die Krankenkassen aufmerksam:
Nur Verordnungen, die im Dezember begonnen werden, können im Januar 2004 abgerechnet werden. Verordnungen, die in 2004 starten, also schon mit Rezeptblattgebühr belegt sind, müssen bis Februar auf die Abrechnung warten.
Peter Appuhn
zuzahlung.de
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