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Durbach - Baden-Württemberg

Die MEDICLIN Staufenburg Klinik ist
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als Diabetes Exzellenzzentrum),
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speziellen Schwerpunktzentrum
„Diabetes - Niere –
Adipositas“ werden die
Zusammenhänge dieser Erkrankungen,
die oft gemeinsam auftreten,
berücksichtigt. Die Klinik
verfügt über 288 Betten und
beschäftigt rund 200 Mit...
0
Ich-AG-Förderung ab sofort nur noch nach Tragfähigkeitsprüfung
Gesetzesänderung in Kraft getreten. Geschäftsplan muss von fachkundiger Stelle als aussichtsreich bewertet werden. Rechnungshof übt massive Kritik an Förderpraxis der Arbeitsagenturen.
01.12.2004 • 0 Kommentare

Einst gefeiertes Erfolgsmodell, wird sie nun ihren Erfindern unheimlich, die Ich-AG. Ganze Heerscharen von Arbeitslosen haben seit Einführung dieses öffentlich geförderten Existenzgründungsmodells im Januar 2003 einen Einpersonenbetrieb gegründet. Statt ursprünglich geplanter 480 Millionen Euro Unterstützungsgelder werden die Arbeitsagenturen in diesem Jahr rund 1,1 Milliarden Euro Fördermittel aufbringen müssen. Der Zugang zu den Geldtöpfen müsse erschwert werden, dachte sich der Gesetzgeber. So beschloss der Bundestag im September, dass zukünftige Ich-AGler eine Tragfähigkeitsprüfung nachweisen müssen. Das Gesetz sollte am 1. Januar 2005 in Kraft treten (wir berichteten). Doch es kam schneller als ursprünglich geplant. Am Freitag vergangener Woche wurden die neuen Regelungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und seit Samstag ist das Gesetz in Kraft.

Einige Arbeitsagenturen hatten es ganz besonders eilig. Sie verlangten bereits Anfang November von hoffnungsfrohen Ich-AG-Gründern den Nachweis über die Erfolgaussichten ihres künftigen Unternehmens. Nun ist sie zwingend, die Prüfung der Tragfähigkeit des geplanten Geschäftsmodells. Wer die Förderung in Anspruch nehmen will, muss einen Businessplan erstellen und diesen einer fachkundigen Stelle zur Bewertung vorlegen. Als fachkundig gelten Unternehmensberater, Steuerberater, Handels- Handwerks- und berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Der Jungunternehmer muss belegen, dass ihm seine Gründungsidee in naher Zukunft den Lebensunterhalt sichern kann. Ein Scheitern der Pläne wollen die Mütter und Väter des Gesetzes unter allen Umständen verhindern, stehen doch die gestrandeten Selbstständigen alsbald wieder in den Fluren der Arbeitsagenturen.

Ich-AG oder Überbrückungsgeld? Die Voraussetzungen für die beiden staatlich geförderten Existenzgründungsmöglichkeiten sind jetzt nahezu gleich. Die Förderungsmodelle unterscheiden sich im Wesentlichen in der Höhe und Dauer der Leistung. Wer sich für die Ich-AG entscheidet erhält im ersten Jahr 600, im zweiten 360 und im dritten Jahr 240 Euro. Während dieser Zeit darf das Jahreseinkommen 25.000 Euro nicht übersteigen. Das Überbrückungsgeld wird sechs Monate lang bezahlt und entspricht dem Arbeitslosengeld. Eine Einkommensbeschränkung gibt es nicht.

Massive Kritik an der bisherigen Förderungspraxis der Arbeitsagenturen hat gerade der Bundesrechnungshof geübt. Häufig würden die Agenturmitarbeiter schlecht beraten und die Gründungsmodelle nicht prüfen. Der geplante Unternehmenszweck sei oftmals noch nicht einmal bekannt und die Sachbearbeiter nicht in der Lage Stellungnahmen von fachkundigen Stellen zu bewerten. Die Rechnungsprüfer bemängelten auch, dass teilweise Zuschüsse weitergezahlt würden, obwohl der einstmalige Gründer gar nicht mehr selbstständig ist und dies auch dem Amt mitgeteilt hat.


Peter Appuhn
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