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Hoppe warf heute zu Beginn des 103. Deutschen Ärztetages in Köln dem Gesetzgeber vor, mit der seit Januar geltenden
Gesundheitsreform 2000 einen von Kostendämpfung und Bürokratismus geprägten Torso verabschiedet zu haben, der an den tatsächlichen Bedürfnissen der Patienten vorbeigeht. «Sektorale Budgets, willkürliche Kostendämpfung und monopolartige Einkaufsmodelle prägen dieses Gesetz, sind aber untaugliche Rezepte für ein modernes Gesundheitswesen», kritisierte der Ärztekammer-Präsident. Die Ausgabenbegrenzung setze «uns Ärzte» dermaßen unter Druck, dass sie immer häufiger in Situationen gerieten, in denen das medizinisch Notwendige nicht mehr garantiert werden könne. «Das halten wir für unverantwortlich», sagte Hoppe an die Adresse von Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne).
Das Vertrauen des Patienten in seinen Arzt sei unter diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen schweren Belastungen ausgesetzt, bemängelte Hoppe. Die Mediziner müssten dafür kämpfen, dass dieses Vertrauensverhältnis, das maßgebend für den Erfolg einer jeden Behandlung sei, nicht in die Brüche gehe. Der Ärztekammer-Präsident forderte: «Was wir endlich brauchen, ist eine neue Diskussionskultur.» Nötig sei Ehrlichkeit in der Analyse des Gesundheitswesens, und daraus müssten entsprechende Konsequenzen gezogen werden.
Hoppe befürwortete in diesem Zusammenhang Überlegungen von Ministerin Fischer, die Einnahmebasis der Gesetzlichen
Krankenversicherung zu verbreitern. Damit werde erstmals vom
Bundesgesundheitsministerium anerkannt, dass die Probleme im
Gesundheitswesen sich vor allem aus der sinkenden Lohnquote infolge anhaltender Arbeitslosigkeit sowie aus dem medizinischen Fortschritt und der Bevölkerungsentwicklung ergäben.
Hoppe warnte beim Ärztetag auch vor den Gefahren der Gentechnik. Hier stünden die Ärzte in einer besonderen Verantwortung. Kein Patient dürfe zu einem Gentest gezwungen werden, etwa um das Versicherungsrisiko oder die langfristige Arbeitsfähigkeit festzustellen. Die Entscheidung über die Durchführung einer genetischen Diagnostik liege allein in der Verantwortung des Betroffenen. Gentests erfüllten nur dann ihren Zweck, wenn dadurch im Rahmen von medizinischen Vorsorgeuntersuchungen und Frühererkennungsprogrammen bestimmte genetische Dispositionen erkannt und möglicherweise sogar therapiert werden können. Danach müsse der Untersuchte selbst bestimmen köšB º $Wenn die Beine nicht zur Ruhe kommenlDas Leiden macht sich ausgere
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