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Hilfsmittel verordnen
Universität Witten/Herdecke bietet für Physiotherapeuten Weiterbildung zum Hilfsmittelexperten.
21.10.2008 • 0 Kommentare

Rollstühle, Schienen, Prothesen, Geh- und Stehhilfen – das Ergebnis einer physiotherapeutischen Behandlung ist nicht selten abhängig von einer kompetenten Hilfsmittelversorgung. Der Verordnungsweg ist umständlich und häufig werden therapeutische Grundsätze bei der Auswahl oder Herstellung der Produkte wenig beachtet. Mit dem neuen Weiterbildungsangebot der Universität Witten/Herdecke könnte sich das ändern. Physiotherapeuten werden dort bald zu Hilfsmittelexperten ausgebildet. Absolventen sollen auf der Grundlage des seit 1. Juli geltenden Pflegeweiterentwicklungsgesetzes im Rahmen von Modellversuchen Hilfsmittel verordnen dürfen.

Die 720 Unterrichtsstunden verteilen sich auf drei Bereiche: Unterstützung, Beratung, Verordnung. Da die Weiterbildung überwiegend als Fernlehrgang konzipiert ist, muss eine Berufstätigkeit nicht unterbrochen werden. Präsenzunterricht findet an sechs Wochenenden statt. Insgesamt dauert die Ausbildung 15 Monate. Zwischen den Blöcken können auch Pausen eingelegt werden.

Zugangsvoraussetzung ist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als Pflegefachkraft, Physiotherapeut, Ergotherapeut oder in der Heilerziehungspflege. Der Lehrgang wird erstmals am 1. April 2009 beginnen. Ein Einstieg ist jederzeit möglich.

Neben der ambulanten und stationären Versorgung sieht die Leiterin des Instituts für Pflegewissenschaften an der Universität Witten/Herdecke, Professorin Christel Bienstein, für die künftigen Hilfsmittelexperten Beschäftigungsmöglichkeiten auch beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen.



Peter Appuhn
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