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Heimbewohner in Westfalen-Lippe müssen ab 1. April für Hausbesuche zuzahlen
Neue Primärkassen-Gebührenliste kennt nur noch zwei Hausbesuchspositionen.
18.03.2005 • 0 Kommentare

Wohnen Patienten im Heim oder einer anderen sozialen Einrichtung, müssen sie weder für die Hausbesuchsgebühr noch das Wegegeld Zuzahlungen leisten. Für Primärkassenversicherte in Westfalen-Lippe hat diese angenehme Regelung am 1. April ein Ende. Auch für den Hausbesuch werden dann 10 Prozent Zuzahlung fällig.

Vor Inkrafttreten des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes (GMG) wurden nur die Therapiepositionen mit zusätzlichen Patientenzahlungen belegt. Ab 2004 dann galt eine generelle Zuzahlungspflicht für alle medizinischen Leistungen. Ob diese Vorgabe auch für periphere Leistungen, wie die Fahrt des Therapeuten zum Patienten, gelten soll, lässt das Gesetz offen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen jedoch waren sich sicher und stellten auch die bisher befreiten Positionen Hausbesuch und Wegegeld unter Zuzahlungskuratel. Wie aber soll man verfahren, wenn mehrere Patienten unter einem Dach behandelt werden, also nur für einen Patienten der volle Betrag anfällt? Welcher Patient muss für die komplette Leistung bezahlen? Und warum gerade der? Ein schier unlösbares Problem. Die Kassenvertreter saßen in der Bredouille. Vier Wochen schwiegen sie und grübelten. Dann, kurz vor Weihnachten 2003, die Einsicht, eine gerechte Lösung kann es für die Zuzahlungsverpflichtung nicht geben. Es blieb nur ein Weg offen: Alle Bewohner von Alten- und Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen müssen keine Zuzahlungen für Weg und Hausbesuch bezahlen. Doch wer dahinter eine soziale Tat vermutete, befand sich auf dem Holzweg. Nur eine Interimslösung wollten die Kassen in ihrer so einfachen wie patientenfreundlichen Regelung sehen. Neu zu verhandelnde Gebührenlisten sollten so gestaltet werden, dass auch Heimpatienten mit der Hausbesuchsabgabe belastet werden können.

Die Primärkassen in Westfalen-Lippe machen den Anfang. Die seit 1. Januar geltende neue Preisliste kennt die bisherigen Hausbesuchdifferenzierungen nicht mehr. Nur noch zwei Positionen gibt es: Hausbesuch in der Wohnung oder in einer sozialen Einrichtung. Die Unterscheidung zwischen erstem Patient und weiteren Patienten wurde gestrichen. Auch das Wegegeld entfiel, es wurde Bestandteil der zwei Pauschalpositionen. Ab 1. April (sic!) müssen nun die westfälischen Heimbewohner einen Obolus alleine dafür entrichten, dass der Therapeut anreist. Die zusätzlichen Einnahmen werden zur Konsolidierung der Kassenfinanzen einen erheblichen Beitrag leisten. Die Ordnung ist wieder hergestellt.



Peter Appuhn
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