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Wer?
Jeder Physiotherapeut, sofern er oder sie mindestens 25 Jahre alt ist, kann einen Antrag stellen. Noch gibt es keine Anzeichen, dass auch andere Gesundheitsberufe Interesse an einer eingeschränkten Heilkundeerlaubnis zeigen.
Wo?
Der Antrag muss beim örtlichen Gesundheitsamt eingereicht werden. Diese Unterlagen hängen dran: Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung, unterschriebener Lebenslauf, Auszug aus dem Melderegister. Zur Prüfung muss auf Anforderung ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und ein ärztliches Attest (körperlich, geistig u. psychisch gesund, frei von Drogen und Süchten) vorgelegt werden.
Wie lange dauert es?
In der aktuellen Pionierphase muss mit allem gerechnet werden. Es kann ganz schnell gehen oder aber der nächste Prüfungstermin findet erst in einigen Monaten statt. Künftig wird es im Regelfall wohl überall zwei Termine im Jahr geben, im Frühjahr etwa und im Herbst.
Wie wird geprüft?
Noch existiert kein allgemeingültiger Prüfungsplan. In den nächsten Monaten ist mit einer Abstimmung unter den Ämtern zu rechnen, sodass es bis zum Herbst ein einheitliches Vorgehen Praxis geben dürfte. Die Überprüfung wird dann dem Vernehmen nach aus einem schriftlichen (Multiple-Choice) und einem mündlichen Teil bestehen. Prüfer sind der zuständige Amtsarzt und ein Beisitzer. Diese Rolle spielen üblicherweise Heilpraktiker oder Fachärzte, oft Orthopäden.
Was wird gefragt?
Das Bundesverwaltungsgericht hat klare Regeln aufgestellt. Die Inhalte der Prüfung müssen sich auf Kenntnisse beschränken, die für die eigenverantwortliche Anwendung von Physiotherapie erforderlich sind. Nicht gefragt werden darf nach Themen, die bereits Gegenstand der Physiotherapieausbildung waren oder für die beabsichtigte Tätigkeit nicht gebraucht werden. "Ausreichende Kenntnisse" muss der Prüfling allerdings besitzen über die Abgrenzung seiner heilkundlichen Tätigkeit gegenüber der den Ärzten oder Heilpraktikern vorbehaltenen Behandlungen und Techniken. Über die rechtlichen Grenzen der nichtärztlichen Ausübung von Heilkunde muss Wissen vorhanden sein, gleichfalls in Berufs- und Gesetzeskunde.
Was kostet es?
Es gibt keinen bundesweit geltenden Satz für den Verwaltungsakt Prüfung und das Ausstellen der Urkunde. Mit ungefähr 300 bis 400 Euro muss gerechnet werden.
Was habe ich davon?
"Die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung – beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie" berechtigt dazu, selbstständig Privatpatienten physiotherapeutisch zu behandeln, ohne dass Ärzte Verordnungen ausstellen. Sie müssen die Patienten noch nicht einmal gesehen haben. Zur Zeit sieht es so aus, dass private Krankenversicherungen ihren Mitgliedern keine Kosten von Physiotherapie-Heilpraktikern erstatten. Dazu bedarf es wohl zunächst ausgiebiger Verhandlungen mit den Versicherern.
Was darf ich anwenden?
Alle Therapiemethoden und Behandlungskonzepte, die Bestandteil der Ausbildung zum Physiotherapeuten sind oder waren, können eigenverantwortlich ausgewählt und angewendet werden.
Was nicht?
Nicht zum Einsatz kommen dürfen daher Therapieformen wie zum Beispiel Osteopathie, Fußreflexzonenmassage oder Akupunktur.
Wo darf ich tätig werden?
Auch wenn jeder Physiotherapeut die eingeschränkte Heilkundeerlaubnis erlangen kann, darf die Tätigkeit nicht überall ausgeübt werden. Nicht erlaubt ist die Heilkunde "im Umherziehen". Eine reine mobile Tätigkeit ist damit ausgeschlossen, die Anbindung an eine Praxis Voraussetzung.
Peter Appuhn
physio.de
Die Entscheidung von Leipzig und die Entwicklung bis zum "fertigen" eingeschränkten Heilkundler hat physio.de intensiv begleitet. Hier einige Berichte dazu:
News vom 29.08.09
News vom 13.10.09
News vom 03.03.10 News vom 11.06.10
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann in der physio.de-Infothek im Originaltext studiert werden.
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