MEDIAN ist einer der führenden
europäischen Anbieter für
medizinische Rehabilitation und
psychische Gesundheit. Mit mehr als
120 Reha-Einrichtungen in ganz
Deutschland bietet MEDIAN ein
dynamisches und innovatives Umfeld
für Beschäftigte in den
unterschiedlichsten
Behandlungsbereichen mit
vielfältigen Einstiegs- und
Entwicklungsmöglichkeiten. Als
Spezialist für Rehabilitation und
Teilhabe begleiten wir unsere
Patientinnen und Patienten auf dem
Weg zur Genesung und zurück in die
Gesellsc...
europäischen Anbieter für
medizinische Rehabilitation und
psychische Gesundheit. Mit mehr als
120 Reha-Einrichtungen in ganz
Deutschland bietet MEDIAN ein
dynamisches und innovatives Umfeld
für Beschäftigte in den
unterschiedlichsten
Behandlungsbereichen mit
vielfältigen Einstiegs- und
Entwicklungsmöglichkeiten. Als
Spezialist für Rehabilitation und
Teilhabe begleiten wir unsere
Patientinnen und Patienten auf dem
Weg zur Genesung und zurück in die
Gesellsc...
Zunächst einmal soll der "tatsächliche Bedarf" an Ärzten verschiedener Fachrichtungen in den einzelnen Regionen ermittelt werden. Die Bundesländer werden dabei ein gewichtiges Wort mitreden. Krankenhäuser und Ärzte in anderen Einrichtungen sollen bei den Planungen mit einbezogen werden.
Ärzte, die sich in unterversorgten Gebieten niederlassen, werden mit Vergünstigungen belohnt. Vergütungsbegrenzungen sollen für sie nicht gelten. Ganz im Gegenteil, sie können sich an Preiszuschlägen erfreuen.
Vertretungsmöglichkeiten werden verbessert und Ärztinnen nach einer Entbindung zwölf Monate unterstützt. Mit "Entlastungsassistenten" können Erziehungszeiten bestritten werden.
Die ambulante Versorgung soll durchlässiger werden. Krankenhäuser können mit einbezogen werden. Die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) soll verbessert werden und nur Kassenärzten oder in Ausnahmefällen Kliniken erlaubt sein. Nur Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) dürfen MVZ betreiben, keine Aktiengesellschaften.
Regresse dürfen künftig nur noch verhängt werden, wenn der Prüfungsausschuss den Arzt im Vorjahr zu seinem Verordnungsverhalten beraten hat. Bereits vor eventuellen Wirtschaftlichkeitsprüfungen können Praxisbesonderheiten angemeldet werden, die dann auch bei großen Richtgrößenüberschreitungen verbindlich beachtet werden müssen. Zusätzlich werden regionale Unterschiede in der Heilmittelversorgung berücksichtigt. Langfristverordnungen sind nicht mehr Gegenstand von Prüfungen. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, begrüßte die neuen Regelungen: "Patienten und Ärzte äußern oftmals die Sorge, dass notwendige Arznei- und Heilmittel nicht verschrieben werden, da Ärzten sonst Regressforderungen von zig Tausend Euro drohen würden. Diese Sorge nehmen wir ernst."
Peter Appuhn
physio.de
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