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Gravierender ist aber, dass bei den "Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie" eine komplette Diagnosegruppe (SP1) vergessen wurde. Stattdessen ist eine andere (SP3) zweimal aufgeführt. Das ist insofern fatal, als der Arzt, der sich nur auf diese (amtliche) Veröffentlichung stützt, gar nicht nachschlagen kann, was denn unter SP1 eigentlich verordnungsfähig wäre. Er wird auf unsere Veröffentlichungen im Internet oder die gedruckte Buchversion zurückgreifen müssen.
Somit muss es dann wohl eine Berichtigung geben, die wiederum im Bundesanzeiger veröffentlicht werden muss. Dies war allerdings bei den Arzneimittelrichtlinien auch schon so, sodass das Verfahren wohl schon allen Beteiligten bekannt sein dürfte.
Die Heilmittelrichtlinien werden trotzdem am 1. Juli inkraft treten.
Die (inhaltlich richtige) Version der HMR finden Sie hier.
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