PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
Die gestrige Erklärung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (BAÄK) konnte die seit Wochen schwärenden Befürchtungen kaum zerstreuen. Im Gegenteil: Kein Wort zu den geplanten grundsätzlichen Therapiepausen von zwölf Wochen oder der Herabsetzung der Altersgrenze bei Behandlungen zentralneurologischer Erkrankungen bei Kindern auf dann sieben Jahre. Mit der Hervorhebung, dass Langfristverordnungen, wenn überhaupt, nur noch außerhalb des Regelfalles bei besonderer Begründung möglich sein sollen, wollte der BAÄK wohl den Vorwurf entkräften, chronisch Kranke würden benachteiligt. Doch mit seiner Feststellung bestätigte der Ausschuss geradezu, wie berechtigt diese Vorbehalte sind. Defizite und Einschränkungen von Behinderten und chronisch Kranken sind Regelfälle, deshalb wurden sie aus gutem Grund bisher auch so bewertet. Jeder der nur ein wenig die Alltagsrealität betrachtet, kann sich vorstellen, dass Kassenärzte sich dreimal überlegen werden, ob sie eine Verordnung außerhalb des Regelfalles ausstellen. Der bürokratische Aufwand einer Begründung und die Gefahr einer Richtgrößenüberschreitung mit eventueller Regressandrohung wird die Motivation eher bremsen. In der Praxis wird es dann so aussehen: Der Patient mit Apoplex, Parkinson oder MS muss nach Beendigung der Regelverordnung um eine Verordnung außerhalb des Regelfalles kämpfen. Wer die Probleme dieser Patienten kennt, kann sich leicht ausmalen, wie lange dieser Kampf dauern wird. Dies ist eine unwürdige Benachteiligung von Menschen, die eh schon außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt sind.
Das Bundesgesundheitsministerium wollte eigentlich zuerst prüfen und dann Stellung nehmen. Wir erlaubten uns daraufhin gestern die Frage, ob die Verlautbarungen des BAÄK vermuten lassen, der Ausschuss hätte die besonderen Bedürfnisse behinderter und chronisch kranker Menschen berücksichtigt. Staatssekretär Klaus Theo Schröder sah sich dann am Nachmittag zu einer Pressemitteilung veranlasst. Im Vorfeld der Beratungen seien Befürchtungen geäußert worden, „ dass durch die neuen Heilmittelrichtlinien auf chronisch Kranke, Schlaganfallpatienten und behinderte Menschen Einschnitte in ihrer Behandlung zukämen. Das Ministerium wird prüfen, ob diese Sorgen berechtigt sind.“ Er betont, dass „gerade für Langzeitpatienten“ gewährleistet sein müsse, dass sie „die medizinisch notwendige Behandlung“ auch erhalten. Deshalb gehe er davon aus, dass der Beschluss des BAÄK „den besonderen Erfordernissen bei der Versorgung behinderter Menschen und psychisch Kranker Rechnung trägt“.
Schröder beklagt aber auch, wie schon bei der Vorstellung der GKV-Finanzentwicklung am Mittwoch (wir berichteten), dass die Ausgabensteigerungen im Heilmittelbereich von 15,4 Prozent je Mitglied im Jahr 2002 „nicht mit einer Zunahme an Krankheitsfällen erklärt werden kann“. Eine „Veränderung der Verschreibungspraxis“ sei deshalb notwendig.
Zwei Monate Zeit hat das Ministerium jetzt, die Ergebnisse der Ausschuss-Beratungen zu prüfen und rechtlich zu bewerten.
Hier finden Sie die jeweiligen Stellungnahmen.
Der BÄK erklärt seine Beschlüsse.
Stellungnahme aus dem Gesundheitsministerium.
Peter Appuhn
physio.de
Mein Profilbild bearbeiten