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Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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Viele der aufgeführten Fragen und Antworten sind inzwischen wohl keine mehr. Anderes ist jetzt abschließend geklärt, gegenteiligen Auffassungen mancher regionaler Kassenärztlichen Vereinigungen kann man nun gesichert entgegentreten.
Hier einige wichtige Punkte:
Übergangsregelung
Behandlungen, die vor dem 1. Juli verordnet wurden, werden auf die neue Gesamtverordnungsmenge angerechnet. Ist sie erreicht, muss (musste) entweder die 12-wöchige Therapiepause beachtet oder eine Verordnung außerhalb des Regelfalles (VO a.d.R) ausgestellt werden.
VO a.d.R
Sie kann nicht primär ausgestellt werden. Zuerst muss die Gesamtverordnungsmenge im Regelfall erreicht sein. Die Anzahl der Behandlungen muss immer so bemessen sein, dass die Verordnung nach 12 Wochen endet. Erst nach ärztlicher Kontrolle kann neu verordnet werden. Die Anzahl der Verordnungen ist nicht begrenzt, die Behandlung kann also ohne zeitliches Limit erfolgen.
Doppelbehandlungen
Sie sind weiterhin möglich. Beispiel: 6 Behandlungen maximal pro Rezept vorgesehen. Verordnung: 3x KG als Doppelbehandlung.
Hausbesuch in Tageseinrichtungen
Aus medizinischen Gründen verordnet ist er möglich. Ärzte werden darauf hingewiesen, dass sie solche Fälle „sehr gut“ dokumentieren sollen, „da ein solches Vorgehen im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen von Bedeutung sein könnte“.
Hausbesuch in Altenheimen
Es sei darauf zu achten, dass er nicht als „Ersatz für die aktivierende Pflege zur allgemeinen Mobilisation erfolgen darf“. Dafür sei das Pflegepersonal zuständig und die Vergütung erfolge über den Pflegesatz.
Gruppentherapie
Wenn der Arzt aus Gründen der Gruppendynamik „oder aus wirtschaftlichen Gründen“ von dieser Form der Therapie überzeugt ist, ein Leistungserbringer aber keine Gruppe zusammenstellen kann, darf keine Änderung zur Einzeltherapie erfolgen. Die Gruppentherapie muss dann von einer anderen Praxis erbracht werden.
Kompressionsbandagierung
Der Heilmittelkatalog ist an dieser Stelle ungenau. Jetzt gilt: Die Bandagierung ist zusätzlich zur Manuellen Lymphdrainage in der gleichen Zeile zu verordnen.
Mehrere vorrangige Heilmittel in der Ergotherapie
Es können auch zwei vorrangige Behandlungen gleichzeitig auf einem Rezept verordnet werden. Sie sollten dann beide in der ersten Zeile untergebracht werden. Ein ergänzendes Heilmittel kann zusätzlich in der zweiten Zeile stehen. Die Gesamtverordnungsmenge muss in diesem Fall auf beide vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden. Sie kann unterschiedlich erfolgen. Beispiel: 6x ergoth. Einzelbehandlung bei motorischen Störungen und 4x Hirnleistungstraining. Bei einer Gesamtverordnungsmenge von 60 Behandlungen, können sechs Rezepte der beschriebenen Art ausgestellt werden.
Den vollständigen Fragen/Antwortenkatalog können Sie sich hier herunterladen.
Peter Appuhn
physio.de
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