MEDIAN ist einer der führenden
europäischen Anbieter für
medizinische Rehabilitation und
psychische Gesundheit. Mit mehr als
120 Reha-Einrichtungen in ganz
Deutschland bietet MEDIAN ein
dynamisches und innovatives Umfeld
für Beschäftigte in den
unterschiedlichsten
Behandlungsbereichen mit
vielfältigen Einstiegs- und
Entwicklungsmöglichkeiten. Als
Spezialist für Rehabilitation und
Teilhabe begleiten wir unsere
Patientinnen und Patienten auf dem
Weg zur Genesung und zurück in die
Gesellsc...
europäischen Anbieter für
medizinische Rehabilitation und
psychische Gesundheit. Mit mehr als
120 Reha-Einrichtungen in ganz
Deutschland bietet MEDIAN ein
dynamisches und innovatives Umfeld
für Beschäftigte in den
unterschiedlichsten
Behandlungsbereichen mit
vielfältigen Einstiegs- und
Entwicklungsmöglichkeiten. Als
Spezialist für Rehabilitation und
Teilhabe begleiten wir unsere
Patientinnen und Patienten auf dem
Weg zur Genesung und zurück in die
Gesellsc...
Verordnungsausschlüsse
Heilmittelverordnungen sollen konsequent auf medizinische Indikationen beschränkt werden. Eine klare Abgrenzung zu erzieherischen oder heilpädagogischen Maßnahmen muss eingehalten werden.
Verordnung im Regelfall. Erst- und Folgeverordnung
Bei zwei Regelfällen müssen zwei Verordnungen ausgestellt werden. Die Gesamtverordnungsmenge orientiert sich immer am vorrangigen Heilmittel. Bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls muss kein behandlungsfreies Intervall eingehalten werden.
Verordnung außerhalb des Regelfalles ohne Begründung in besonderen Fällen
Patienten mit dauerhaft schweren Behinderungen kann ohne medizinische Begründung eine Dauerverordnung für mindestens ein Jahr ausgestellt werden.
Behandlung in Tageseinrichtungen
Kinder und Jugendliche unter 18, die ganztägig in einer Fördereinrichtung betreut werden, müssen nicht mehr eine therapeutische Praxis aufsuchen. Die Therapeuten können auch in der Einrichtung behandeln. Ein Hausbesuch darf nach den Vorstellungen des G-BA dafür aber nicht verordnet werden. Vergütungsfragen fallen gar nicht in die Zuständigkeit des G-BA, monierte das BMG. Auch die Begrenzung auf Behandlungen bei unter 18-Jährigen erntete ministeriellen Widerspruch.
Behandlungsbeginn
Für alle Leistungsbereiche gilt: nach maximal 14 Tagen (Podologie: 28 Tagen) muss begonnen werden.
Manuelle Lymphdrainage (MLD)
Die bisher nicht ganz eindeutige Zuordnung von Körperabschnitten zu MLD-30, -45 oder -60 wurde präzisiert.
Krankengymnastik
Auch die Atemgymnastik - "KG-Atemtherapie" – gehört zur Position "Krankengymnastik", haben die Autoren klargestellt. Die zeitlich aufwändigere Krankengymnastik bei Mukoviszidose soll auch für andere schwere Lungenerkrankungen verordnet werden können. Als neue Abkürzung wird dafür "KG-Muko" eingeführt.
ZN1 und ZN2 und Muskeldystrophie
Die Muskeldystrophie ist jetzt Bestandteil der Diagnosegruppen ZN1 und ZN2.
Zahnärzte
Die bislang im gemäßigten Verordnungsanarchismus tätigen Zahnärzte würden mit dem neuen Regelwerk an die Richtlinienkette gelegt. Einen für zahnmedizinische Belange passenden Indikationskatalog aber gibt es nach wie vor nicht. Zahnärzte könnten demnach überhaupt kein Heilmittel verordnen.
Auch dieser Punkt fand das Missfallen der regierungsamtlichen Prüfer. Der G-BA muss nachbessern.
Massage und Manuelle Lymphdrainage
Beide Bereiche hat der G-BA in einen Topf geworfen mit dem Ergebnis, dass die MLD nicht vertretbare Restriktionen erfahren würde. Nachbesserungswerker warten auch hier.
Was das Bürgerliche Gesetzbuch für den Juristen, das Gesangbuch für den sonntäglichen Kirchgang, das ist der "Heilmittelkatalog 2011" für den Kassenarzt und Therapeuten. Der Verlag IntelliMed ist seit nunmehr zehn Jahren verlässlicher Produzent der jeweils aktuellen Heilmittelrichtlinien mit seinem Katalog. In Kraft sind sie noch nicht. Nach der Verabschiedung in der kommenden Woche wartet der Eintrag ins Bundesgesetzblatt.
Vor dem 1. Juni ist kaum damit zu rechnen.Sie werden zum 1. Juli in Kraft treten.Doch schon heute kann der "Heilmittelkatalog 2011" bestellt werden – für die eigene Praxis und die verordnenden Ärzte.
Peter Appuhn
physio.de
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