Hast Du Lust unsere wunderbaren
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
unterstützen, dann melde Dich bei
uns.
WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
unterstützen, dann melde Dich bei
uns.
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ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
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Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) hat jetzt die mit den Krankenkassen getroffene Vereinbarung veröffentlicht. Zusätzlich zu den hier in der vergangenen Woche genannten Praxisbesonderheiten finden sich im endgültigen Vertragstext weitere Indikationen:
Kinder: Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie bei schweren/tiefgreifenden Entwicklungsstörungen wie etwa expressive Sprachstörungen, erworbene Aphasien, Störungen der Grobmotorik, der Fein- und Graphomotorik, der Mundmotorik, Rett Syndrom, Asperger-Syndrom und bei überaktiven Störungen mit Intelligenzminderung und Bewegungsstereotypien (ADHS).
Erwachsene: Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie bei allen Formen angeborener oder erworbener Paresen, zentral oder peripher, beispielsweise infantile Zerebralparesen, Plexusparesen, Muskeldystrophien und kongenitale Frakturen, amyotrophische Lateralsklerose (ALS).
Auch im Indikationskatalog nicht aufgeführte Praxisbesonderheiten müssen in einem Prüfverfahren berücksichtigt werden, wenn Ärzte im Vergleich zu ihrer Fachgruppe "nach Art und Anzahl" abweichende Erkrankungen behandelt haben und dadurch Mehrkosten entstanden sind. Die Kassenärzte müssen diese Besonderheiten jedoch selbst "schlüssig" nachweisen.
Eine genaue Dokumentation des Verordnungsgeschehens in Zusammenarbeit mit den Therapeuten scheint deshalb empfehlenswert.
Hier die Heilmittelrichtgrößen-Vereinbarung im vollen Wortlaut.
Peter Appuhn
physio.de
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