Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) hat jetzt die mit den Krankenkassen getroffene Vereinbarung veröffentlicht. Zusätzlich zu den hier in der vergangenen Woche genannten Praxisbesonderheiten finden sich im endgültigen Vertragstext weitere Indikationen:
Kinder: Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie bei schweren/tiefgreifenden Entwicklungsstörungen wie etwa expressive Sprachstörungen, erworbene Aphasien, Störungen der Grobmotorik, der Fein- und Graphomotorik, der Mundmotorik, Rett Syndrom, Asperger-Syndrom und bei überaktiven Störungen mit Intelligenzminderung und Bewegungsstereotypien (ADHS).
Erwachsene: Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie bei allen Formen angeborener oder erworbener Paresen, zentral oder peripher, beispielsweise infantile Zerebralparesen, Plexusparesen, Muskeldystrophien und kongenitale Frakturen, amyotrophische Lateralsklerose (ALS).
Auch im Indikationskatalog nicht aufgeführte Praxisbesonderheiten müssen in einem Prüfverfahren berücksichtigt werden, wenn Ärzte im Vergleich zu ihrer Fachgruppe "nach Art und Anzahl" abweichende Erkrankungen behandelt haben und dadurch Mehrkosten entstanden sind. Die Kassenärzte müssen diese Besonderheiten jedoch selbst "schlüssig" nachweisen.
Eine genaue Dokumentation des Verordnungsgeschehens in Zusammenarbeit mit den Therapeuten scheint deshalb empfehlenswert.
Hier die Heilmittelrichtgrößen-Vereinbarung im vollen Wortlaut.
Peter Appuhn
physio.de
Mein Profilbild bearbeiten