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(m,w,d)
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Wir haben Kapazitäten für 2-3
neue Kolleg:innen.
Du arbeitest in einem Team mit
Physiotherapeuten und
Ergotherapeuten und behandel...
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Der Arbeitsausschuss Heil- und Hilfsmittel des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen hat in den vergangenen Monaten die Heilmittelrichtlinien und den Heilmittelkatalog überarbeitet. Das Ergebnis der Beratungen wurde jetzt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände (BHV) zur Anhörung übergeben.
Hier die entscheidenden Veränderungen:
1. Der Therapeutenbericht soll nur noch auf ausdrückliche Anforderung des verordnenden Arztes erstellt werden.
2. Es soll keine Langfristverordnungen mehr geben.
3. Physiotherapeutische Verordnungen sollen innerhalb von 8 (heute: 10) Werktagen begonnen werden.
4. Behandlungen sollen nur noch 8 (heute: 10) Werktage unterbrochen werden dürfen.
5. Die Therapiepause vor Ausstellung einer evtl. neuen Erstverordnung soll auf 12 (heute: 6) Wochen verlängert werden.
6. Die Position D2 soll gestrichen werden.
7. Nur noch ein ergänzendes Heilmittel soll verordnet werden können.
8. Bei Erkrankungen des Zentralnervensystems vor Abschluss der Hirnreife soll die Altersgrenze auf das vollendete 7. (heute: 14.) Lebensjahr herabgesetzt werden.
9. Es soll eine Zusammenfassung von Einzeldiagnosen zu Diagnosegruppen erfolgen. Die Verordnungsmenge soll sich dann am Schweregrad der Erkrankung orientieren.
Wie ist der weitere Ablauf des Verfahrens?
Die BHV hat vier Wochen Zeit (also bis Ende Oktober) eine Stellungnahme abzugeben, mit der sich dann wieder der Arbeitsausschuss Heil- und Hilfsmittel beschäftigen wird. Die Mitglieder des Arbeitsausschusses werden ihre Beratungsergebnisse dem Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen vorlegen. Dieser wird sich voraussichtlich im Dezember mit den Änderungen befassen und entscheiden, ob und welche Änderungen verabschiedet werden. Danach ist die Bundesgesundheitsministerin am Zuge, sie wird entscheiden, ob sie den Ergebnissen zustimmt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Verfahren abgeschlossen und die novellierten Richtlinien mit dem Heilmittelkatalog treten in Kraft, das wird vermutlich zum 1. April 2004 oder später sein.
Peter Appuhn
physio.de
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