Wir suchen Physiotherapeuten und
medizinische Masseure
Unsere familiengeführte Praxis ist
schon seit fast 10 Jahren fest in
den Vier - und Marschlanden
etabliert
Das Teamgefühl steht bei uns an
erster Stelle!
Du möchtest:
1. Teil eines kleinen, familiären
Teams werden und dich einbringen
2. einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag haben
3. deinem Beruf gerecht werden und
schwerpunktorientiert arbeiten
4. Voll oder Teilzeit arbeiten
5. 30 Tage Urlaub
6. eine Zeit fürs Ankommen...
medizinische Masseure
Unsere familiengeführte Praxis ist
schon seit fast 10 Jahren fest in
den Vier - und Marschlanden
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Das Teamgefühl steht bei uns an
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Das Gesamtvolumen wird in Richtgrößen auf die Vertragsärzte verteilt. Der Umfang dieses individuellen Budgets ist abhängig von der Facharztgruppe. Die Richtgröße ist der Durchschnittsverordnungswert für jeden Patienten in einem Quartal. Durch Multiplikation der Richtgröße mit der Zahl aller seiner Patienten erfährt der Arzt die Höhe seines zulässigen Verordnungsvolumens. Beispiel: Richtgröße: 20 Euro, Patienten: 1.000, Budget: 20.000 Euro. Wird das Budget um mehr als 25 Prozent überschritten, muss der Arzt mit einer Honorarkürzung rechnen.
Praxisbesonderheiten haben Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung nicht vereinbart. Budgetüberschreitungen können deshalb nicht mit einer spezifischen Patientensituation begründet werden. Eine Besonderheitenvereinbarung lehnten die Kassen ab. Die KVBW jedoch will versuchen, in weiteren Gesprächen zu einer Einigung mit den Krankenkassen zu kommen. Die Ärezteschaft Ortenau kritisiert die Vertragslücke. "Entweder die Kassen akzeptieren eine gerechte Praxisbesonderheiten-Regelung, oder es darf keine Vereinbarung geben", erklärte Karl-Heinz Bayer, Hausarzt und Vorsitzender der Ortenauer Ärztevereinigung.
Und so sehen die Richtgrößen für die verschiedenen Facharztdisziplinen aus (differenziert nach dem Versichertenstatus der Patienten, Mitglieder/Familienangehörige: M/F, Rentner: R):
Chirurgen: 17,88 (M/F), 23,27 (R)
Kinderärzte: 16,82 (MF und R)
Neurologen: 9,01 (M/F), 19,70 (R)
Orthopäden: 42,72 (MF), 45,51 (R)
Ärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin: 72,69 (M/F), 77,88 (R)
Allgemeinmediziner und hausärztlich tätige Internisten: 10,91 (M/F), 26,26 (R)
Für alle anderen Fachärzte wurden keine Richtgrößen vereinbart. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Betroffenen frank und frei verordnen dürfen. Sie müssen damit rechnen, dass ihr Rezeptvolumen mit der Durchschnittsverordnungsmenge ihrer Fachkollegen verglichen wird. Im Gegensatz zu den richtgrößengesteuerten Doktoren wissen sie erst im Nachhinein, ob sich der Wert ihrer Heilmittelverordnungen im Gleichklang der Gruppe bewegt.
Nicht nur Budgets haben die Spitzenverbände der Krankenkassen und die KVBW beschlossen. Sie vereinbarten auch "Wirtschaftlichkeits- und Versorgungsziele". In sechs Punkten geben die Hüter über den Ausgabentopf detaillierte Vorgaben zum Verordnungsverhalten. Unter dem "Gebot der Wirtschaftlichkeit" soll der Vertragsarzt prüfen, "ob nicht besser andere Maßnahmen wie Prävention und Gesundheitsförderung, Medikamentgabe oder Hilfsmittel angebracht sind". Auch die maximale Behandlungsanzahl laut Heilmittelkatalog sei nicht immer erforderlich. Wenn Einzeltherapien nicht unbedingt medizinisch notwendig sind, könnten es auch Gruppenbehandlungen sein. Stehen mehrere Leistungen zur Auswahl, sollte die kostengünstigere Variante gewählt werden, zum Beispiel bei der Wärmetherapie.
Um den Therapieerfolg "mittel und langfristig zu sichern", müssten die Patienten zum "Eigenengagement" motiviert werden, heißt in einer gestern veröffentlichten Erklärung der Krankenkassen und der KVBW. "Dies erreicht man durch ein entsprechendes Trainingsprogramm und durch sportliche Betätigung in einem Verein".
Peter Appuhn
physio.de
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