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Die Aufgaben der interdisziplinären Professorenrunde aus Ökonomen und Medizinern sind im Sozialgesetzbuch (SGV) V geregelt. So sollen sie etwa die medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der gesundheitlichen Versorgung analysieren, Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehende Überversorgungen aufzeigen. Empfänger der Gutachten des Sachverständigenrats sind neben der Bundesgesundheitsministerin alle gesetzgebenden Körperschaften. Die Berichte bleiben bei der Formulierung von Reformvorhaben zumindest nicht unbeachtet. „Koordination und Qualität im Gesundheitswesen“ heißt der Titel des jetzt vorgestellten Gutachtens.
Auf 762 Seiten breiten die Wissenschaftler ihre Vorstellungen aus zur Versorgungsqualität durch verbesserte Koordination, zum sozioökonomischen Status und Verteilung von Mortalität, Morbidität und Risikofaktoren, über Primärprävention, Schnittstellen zwischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung und Einflussfaktoren auf die Verordnung von Arzneimitteln. Auch dem Bereich Heil- und Hilfsmittel haben die Autoren ein eigenes Kapitel gewidmet.
Die Nachfrage nach Heilmitteln und Hilfsmitteln werde steigen, bemerkt der Sachverständigenrat, leisteten sie doch einen wichtigen Beitrag bei der Rehabilitation von behinderten, chronisch kranken, älteren und hochbetagten Menschen. Da der Anteil dieser Bevölkerungsgruppen wegen der demographischen und epidemiologischen Entwicklung weiter zunehme, müsse sich die Gesundheitspolitik vermehrt darum bemühen im Heil- und Hilfsmittelsektor die Transparenz, Effizienz, und Effektivität zu verbessern.
Regionale Unterschiede in der Leistungserbringerdichte und Leistungsstruktur sollten analysiert werden, das neue GKV Heilmittel Informationssystem (GKV-HIS) könne dabei helfen. Ihre Vertragspolitik müssten die Krankenkassen so gestalten, dass Über- und Unterversorgung durch Einfluss auf die lokalen Anbieterstrukturen ausgeglichen werden.
Eine Heilmittelunterversorgung bestehe bei der Kompressionstherapie bei tiefen Beinvenenthrombosen. Oft liege es am mangelnden Interesse bei Ärzten oder Patienten, dass nicht ausreichend verordnet wird. Auch behinderte Kinder, Patienten mit Skoliose, Mukoviszidose und Schlaganfall seien nicht überall angemessen mit Physiotherapie versorgt. Fehlversorgungen würden häufig beeinflusst durch den „Kenntnistand behandelnder Ärzte zur Effektivität von Heilmitteln und seine Auswirkungen auf die Indikationsstellung“. Klinikärzte müssen sich ebenfalls mäßige Kenntnisse über Heilmittel bescheinigen lassen. Sie besäßen kein „Verständnis für die Bedeutung der Frührehabilitation im Rahmen der Akutbehandlung.“ Aber auch fehlende Qualifikationen der Therapeuten werden bemängelt.
Kritisch sehen die Gesundheitsweisen die überdurchschnittliche Inanspruchnahme von Heilmitteln in bestimmten Regionen. Sie empfehlen Untersuchungen, ob es sich dabei um eine „angebotsinduzierte Nachfrage im Sinne von Überversorgung oder vielmehr um die einen objektivierbaren Bedarf deckende Nachfrage handelt.“
Die Ratsmitglieder plädieren dafür, weniger die bisher üblichen medizinischen Diagnosen zu verwenden. Stattdessen müsse die Diagnose der Funktionsfähigkeit im Sinne der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) im Vordergrund stehen. Besonders bei der Behandlung von chronisch Kranken und Behinderten sei es generell anzustreben, neben den Defiziten die Ressourcen und Lebensbedingungen der Patienten festzustellen.
Heilmittelerbringer sollten befähigt werden zu forschen und Studienergebnisse auswerten zu können. Universitäten und Fachhochschulen werden deshalb aufgefordert, vermehrt berufsbegleitende Studiengänge einzurichten.
Peter Appuhn
physio.de
SachverständigenratGutachten
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