Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Hausbesuche dürfen nach den Regeln der Heilmittelrichtlinien nur dann auch als Hausbesuch verordnet werden, wenn dieser medizinisch notwendig ist. Die Tatsache, dass ein Kind eine Einrichtung besucht reicht nicht aus. Aber selbst ohne Hausbesuchverordnung können Therapeuten nicht in den Kindergarten reisen. Dann nämlich muss die Behandlung in der Praxis stattfinden. Für Kinder und Eltern eine oftmals unerträgliche Situation. Nach der Arbeit, abgehetzt müssen Mutter oder Vater am späten Nachmittag ihr von einem langen Tag ermattetes Kind in der Tagesstätte abholen und in die Praxen der Therapeuten transportieren. Der therapeutische Effekt solcher Odysseen ist sicher nicht selten mehr als fragwürdig.
Nach der jetzt getroffenen Vereinbarung dürfen behinderte Kinder auch dann in Tageseinrichtungen behandelt werden, wenn der Hausbesuch aus medizinischen Gründen eigentlich nicht notwendig ist. KV-WL und Krankenkassen haben sich zudem darauf verständigt, dass Verordnungen für behinderte Tagestättenkinder außerhalb der budgetären Vorgaben ausgestellt werden können. Die Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung werden entsprechend geändert.
Für die betroffenen Kinder und ihre Eltern wurden mit der Vereinbarung große Erleichterungen geschaffen. Die Therapeuten in den Praxen jedoch müssen einen kräftigen Wermutstropfen schlucken. Wenn kein Hausbesuch verordnet wird, darf er auch er auch nicht abgerechnet werden. Lediglich die Behandlungskosten werden nach den üblichen Kassensätzen berechnet. Für Praxen, die viele einzelne Kinder in weit auseinander liegenden Integrationseinrichtungen betreuen, eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung.
Peter Appuhn
physio.de
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