- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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Nahezu 30 Jahre hatten die Rehabilitationsrichtlinien auf dem Buckel als der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2004 eine Entstaubungsaktion startete und eine modernisierte Richtlinie verabschiedete. Das seit 1. April 2004 geltende Regelwerk fußt auf den runderneuerten Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) IX, die erstmals die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelte "Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit" (ICF) berücksichtigte. Neben körperlichen Schädigungen sollen demnach auch Beeinträchtigungen der Alltagsaktivitäten und der Teilhabe am sozialen Leben bei der Rehabilitationsentscheidung beachtet werden.
Besondere Anforderungen stellen die Rehabilitationsrichtlinien an die Kassenärzte. Um Rehabilitationsleistungen verordnen zu können, müssen sie eine Genehmigung beantragen und bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Erlaubnis wird nur Fachärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin erteilt oder Ärzten mit der Zusatzbezeichnung "Sozialmedizin" oder "Rehabilitationswesen". Alternativ wird auch die Weiterbildung "Klinische Geriatrie" anerkannt oder der Nachweis über eine mindestens einjährige Tätigkeit in einer stationären oder ambulanten Rehabilitationseinrichtung. Wer nichts dergleichen vorweisen kann, muss an einer 16-stündigen von den Spitzenverbänden der Krankenkassen oder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) anerkannten Fortbildung teilnehmen.
Rehabilitationsfachärzte sind rar und der Drang nach Fortbildungen hielt sich bei den niedergelassenen Ärzten in Grenzen. Die "Motivierung der Vertragsärzte zum Erwerb der Qualifikation" gestalte sich "ausgesprochen schwierig" musste der G-BA einräumen als die Weiterbildungsschonfrist am 31. März 2006 auslief. Um die Versorgung sicherzustellen, wurde die Übergangsregelung kurzerhand um ein Jahr verlängert. In wenigen Wochen nun werden die Qualifikationsregeln wirksam.
Doch ein Renner ist das Fortbildungsangebot von Kassen und KBV bis heute nicht. Behinderte und chronisch kranke Patienten werden künftig oftmals weite Wege zurücklegen müssen bis sie einen Arzt finden, der ihnen Rehabilitationsmaßnahmen oder Kuren verordnen darf. "Nie und nimmer werde ich die Fortbildung machen", sagte ein rheinland-pfälzischer Hausarzt in der "Ärztezeitung". Auf einmal solle er nicht mehr ausreichend qualifiziert sein, um Rehabilitationsanträge auszufüllen und 200 Euro für einen Fortbildungsnachweis bezahlen, der nichts mit Qualitätssicherung zu tun habe, klagte der Mediziner.
Peter Appuhn
physio.de
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