Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Die Hamburger Hausärzte sehen ab 1. Januar riesige Probleme bei der medizinischen Versorgung von Patienten mit geringem Einkommen und Sozialhilfeempfängern. Die bisherigen Zuzahlungsbefreiungen verlieren schlagartig ihre Gültigkeit, ein knappes Drittel aller Versicherten sei davon betroffen, schätzt der Hausärzteverband der Hansestadt.
Sozialhilfeempfänger, die im nächsten Jahr erstmals Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse werden, müssten gerade zu Beginn des Jahres mit „erheblichen Lasten“ rechnen. Auch dieser Personenkreis wird zwei Prozent des Einkommens für Zuzahlungen aufbringen müssen. Die Sozialämter seien angewiesen worden diese, in den bisherigen Regelsätzen zur Sozialhilfe nicht enthaltenen Beträge, auf keinen Fall zu erstatten. Hausärzte „aus ärmeren Stadtteilen“ befürchten nun, dass viele Patienten auf einen Arztbesuch verzichten werden, da sie eher an medizinischen Leistungen sparen würden, um genügend Geld für Nahrungsmittel und Heizung zu haben.
Auf den ersten Blick scheinen die Sorgen der hanseatischen Ärzte berechtigt, bedenken sollte man allerdings , dass sich die Zuzahlungen auf zwei Prozent des Regelsatzes für den Haushaltsvorstand beschränken, abgezogen werden Freibeträge für die Familienmitglieder. Eine Familie mit zwei Kindern zahlt demnach so gut wie keine Zuzahlung und kann sich dann von der Zahlungspflicht befreien lassen.
Peter Appuhn
physio.de
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