Physiotherapeut/-in (w|m|d)
Klinik für Physikalische Medizin,
Rehabilitation und Schmerzmedizin
für 38,5 Std./Woche in Vollzeit,
Teilzeitbeschäftigung ist
möglich.
Die Stelle ist unbefristet zu
besetzen.
Standort: München Klinik
Harlaching
Sie bekommen einen attraktiven
Arbeitsplatz in einem Akuthaus der
höchsten Versorgungsstufe mit
verschiedenen
Fachbereichen. Freuen Sie sich auf
die interdisziplinäre
Zusammenarbeit mit den
verschiedenen Berufsgruppen,
die an der Genesu...
Klinik für Physikalische Medizin,
Rehabilitation und Schmerzmedizin
für 38,5 Std./Woche in Vollzeit,
Teilzeitbeschäftigung ist
möglich.
Die Stelle ist unbefristet zu
besetzen.
Standort: München Klinik
Harlaching
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verschiedenen
Fachbereichen. Freuen Sie sich auf
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Die Hamburger Hausärzte sehen ab 1. Januar riesige Probleme bei der medizinischen Versorgung von Patienten mit geringem Einkommen und Sozialhilfeempfängern. Die bisherigen Zuzahlungsbefreiungen verlieren schlagartig ihre Gültigkeit, ein knappes Drittel aller Versicherten sei davon betroffen, schätzt der Hausärzteverband der Hansestadt.
Sozialhilfeempfänger, die im nächsten Jahr erstmals Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse werden, müssten gerade zu Beginn des Jahres mit „erheblichen Lasten“ rechnen. Auch dieser Personenkreis wird zwei Prozent des Einkommens für Zuzahlungen aufbringen müssen. Die Sozialämter seien angewiesen worden diese, in den bisherigen Regelsätzen zur Sozialhilfe nicht enthaltenen Beträge, auf keinen Fall zu erstatten. Hausärzte „aus ärmeren Stadtteilen“ befürchten nun, dass viele Patienten auf einen Arztbesuch verzichten werden, da sie eher an medizinischen Leistungen sparen würden, um genügend Geld für Nahrungsmittel und Heizung zu haben.
Auf den ersten Blick scheinen die Sorgen der hanseatischen Ärzte berechtigt, bedenken sollte man allerdings , dass sich die Zuzahlungen auf zwei Prozent des Regelsatzes für den Haushaltsvorstand beschränken, abgezogen werden Freibeträge für die Familienmitglieder. Eine Familie mit zwei Kindern zahlt demnach so gut wie keine Zuzahlung und kann sich dann von der Zahlungspflicht befreien lassen.
Peter Appuhn
physio.de
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