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Bei f+p | GESUND BEWEGEN haben wir
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durch Bewegung fit, gesund und
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Unsere Arbeitsbereiche:
Physiotherapie, Ergotherapie,
Fitnessstudios, Ambulante Reha,
Diagnostik und BGF
Unsere Stan...
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Am Montag gab es eine Anhörung im Bundestag zu den arbeitsmarktpolitischen Veränderungen. Nur noch eine Formsache ist die für die letzte Septemberwoche geplante zweite und dritte Lesung im Bundestag. Die Mehrheit von CDU/CSU und FDP wird den Gesetzentwurf durchwinken.
Heute kann jeder Arbeitslose, wenn er noch mindestens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I besitzt, den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen. Er hat einen Rechtsanspruch darauf. Neun Monate lang bezahlt die Arbeitsagentur zusätzlich zum Arbeitslosengeld 300 Euro im Monat. Hat sich das Geschäftsmodell als tragfähig erwiesen, werden für weitere sechs Monate jeweils 300 Euro überwiesen, dann ohne Arbeitslosengeld.
Künftig entfällt der Rechtsanspruch auf den Zuschuss. Es gilt nun, den Sachbearbeiter der Arbeitsagentur von den positiven Erfolgsaussichten des Unternehmens zu überzeugen. Die Gesamtdauer der Förderung bleibt unverändert, allerdings wird das Arbeitslosengeld nur sechs Monate bezahlt, die alleinige 300-Euro-Monatsleistung gibt es dann noch neun Monate lang. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I muss noch mindestens 150 Tage bestehen.
Wer die aktuellen Bedingungen in Anspruch nehmen will, muss sich beeilen. Nicht nur der Antrag auf den Gründungszuschuss muss vor dem 1. November gestellt werden, auch die Praxisgründung muss bis dahin erfolgt sein.
Peter Appuhn
physio.de
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