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Gründungszuschuss großzügig?
Am Ende der Durststrecke.
04.10.2013 • 0 Kommentare

Er solle sich den Aufwand für den Antrag sparen, den Gründungszuschuss bekäme er eh nicht - so und ähnlich wurde manch einem künftigen Unternehmer von seinem Arbeitsagenturbetreuer beschieden, wenn er arbeitslos auf eine finanzielle Unterstützung durch die Behörde hoffte. Jetzt aber scheint die Bürokratenknausrigkeit ein Ende zu haben. Im August lag die Zahl der bewilligten Gründungszuschüsse bei 3.110, ganze 136 Prozent über dem Vorjahreszeitraum.

Existenzgründer schwimmen gemeinhin nicht im Geld. Ausgaben aber haben sie zu Hauf. Jede Unterstützung ist willkommen, sei sie auch noch so bescheiden. Arbeitslose können den Gründungszuschuss für höchstens 15 Monate beantragen. Ein halbes Jahr lang wird das eigentliche, individuelle Arbeitslosengeld weiter gezahlt. Zusätzlich erhält der Praxisbesitzer in spe eine monatliche Pauschale von 300 Euro. Kann der arbeitslose Gründer nach sechs Monaten nachweisen, dass sein Konzept am Markt Bestand hat, darf er sich weitere neun Monate auf die 300-Euro-Pauschalzahlung freuen.


Peter Appuhn
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