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Gmünder Ersatzkasse (GEK) darf Beiträge nicht senken
Bundesversicherungsamt (BVA) zieht Zusage zurück. GEK erhebt Klage vor dem Sozialgericht. BVA-Präsident rechnet bei einigen Kassen mit steigenden Beiträgen.
12.05.2004 • 0 Kommentare

Die Bundesgesundheitsministerin schwelgt unverdrossen, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen, sie werden auf breiter Front sinken. So manch eine Krankenkasse will Ulla Schmidt den Gefallen gerne tun, mit spitzem Bleistift wird gerechnet und gefeilscht, jeder noch so kleine Prozent-Bruchteil Beitragssenkung als Sieg gegen den Kostendruck gefeiert. Zufrieden wischen sich die Kassenvorstände dann den Schweiß von der Stirn und melden nach Berlin, 0,2, 0,4 oder auch mal ein knappes Prozent. Die Ministerin strahlt, wieder kann sie einen Namen auf ihrer Kassen-Spar-Liste streichen.

Manchmal erinnert das Ganze aber ein wenig an die Geschichte mit der Rechnung und dem Wirt. Rainer Daubenbüchel heißt der Kneipier, und der kann schon mal ganz schön ärgerlich werden, wenn wieder so ein Kassenchef einen Bierdeckel mit Zahlen bemalt und der Frau Schmidt am Nachbartisch zuruft: „0,4!“. Der Wirt Daubenbüchel ist Präsident des Bundesversicherungsamtes (BVA), eine von ministeriellen Weisungen unabhängige Behörde, die den Versicherungen auf die Finger gucken soll. Keine Krankenkasse kann ihre Beitragssätze ohne das Plazet des Bonner Amtes verändern. Der Präsident hat dazu in ganz eigenwilliges Selbstverständnis entwickelt. Immer wieder einmal untersagt er einer Krankenkasse die geplante Herabsetzung der Beiträge. Die Begründung ist immer gleich, die Finanzlage der Kasse ließe das nicht zu.

Mit dem vermeintlich schlampigen Haushalt hat es jetzt die Gmünder Ersatzkasse (GEK) erwischt. Die mit 1,4 Millionen Mitgliedern fünftgrößte gesetzliche Krankenkasse wollte zum 1. Mai ihren Beitragssatz um sage und schreibe 0,4 auf dann 13,5 Prozent kürzen. GEK-Vorstand Dieter Hebel fiel aus allen Wolken, hatten ihm doch leitende Mitarbeiter des BVA bereits die mündliche Genehmigung erteilt. Plötzlich zweifelten die Beamten am „Ergebnisziel“ des GEK-Haushalts. Wo die Finanzschwächen der Kasse liegen, wollte die Behörde aber nicht mitteilen. Hebel kündigte an, vor dem Sozialgericht Klage gegen den Ablehnungsbescheid einzureichen. Vorsorglich hat er beim BVA schon einmal Schadensersatzansprüche angemeldet.

Die Aussichten der GEK gegen das Gutsherren-Gehabe zu obsiegen sind gut. Im Januar untersagten Daubenbüchel und seine Mannen der BKK securvita eine Senkung ihrer Beiträge. Die Betriebskrankenkasse klagte, einen Monat später bekam sie vom Sozialgericht Lübeck recht, die Kasse durfte billiger werden (wir berichteten).

Was mag Rainer Daubenbüchel und das BVA bloß antreiben? Hat er etwas gegen die Gesundheitsministerin, oder gegen einzelne Krankenkassen? Vor ein paar Tagen verkündete er vor Pressevertretern, mitnichten sei mit weiteren Beitragsenkungen zu rechnen, im Gegenteil, schon bald könnten einige Kassen ihre Beiträge erhöhen.


Peter Appuhn
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