WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
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Eine neue Knieprothese brauchte ein gesetzlich Krankenversicherter. Der Versorgungsantrag blieb liegen. Das Prüfverfahren war auch nach drei Wochen noch nicht abgeschlossen. Der Kniepatient gab die Prothese in Auftrag und berief sich auf die Drei-Wochen-Frist. So war es richtig, entschied das Sozialgericht. Weder hatte die Kasse den Leistungsantrag beurteilt, noch teilte sie einen hinreichenden Grund für die Fristüberschreitung mit. Der sich selbst bewilligte Antrag darf auch nicht nachträglich zurückgenommen werden. Allein der Zeitablauf macht ihn unumstößlich. Lediglich eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen kann den Drei-Wochen-Ausschluss auf fünf Wochen verlängern.
Auch Verordnungen außerhalb des Regelfalls bedürfen einer Prüfung, wenn die Kasse nicht auf das Verfahren verzichtet hat. Die Heilmittelrichtlinie fordert vier Wochen Geduld bis zur Stellungnahme des Krankenkasse. Das vorliegende Urteil aus Dessau fußt auf dem Sozialgesetzbuch V. Das Gesetz steht über der Richtlinie. Die Verkürzung der Prüfzeit scheint auch in diesen Fällen anwendbar zu sein.
Peter Appuhn
physio.de
GKVSozialgericht
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