Wir suchen für unsere Praxis in
Pforzheim Kollegen*innen in Voll-
und oder Teilzeit.
Wir zahlen einen Willkommens-/
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Fortbildungskostenübernahme sowie
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Wir freuen uns auf DEINE
persönliche oder elektronische
Bewerbung !
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Sozial Benachteiligte werden häufiger krank und sterben früher als ihre besser situierten Mitbürger. Doch sie für Gesundheitsaktivitäten zu begeistern ist häufig ein vergebliches Unterfangen. Selten sind sie in Präventionskursen zu finden. Die Krankenkassen wollen deshalb künftig verstärkt Aktionen fördern, die im Lebensumfeld von Menschen mit ungünstigen Gesundheitschancen angesiedelt sind, in Stadtteilen, Kindergärten, Schulen und Alteneinrichtungen. 50 Cent für jeden Versicherten, das sind 35 Millionen Euro, sollen dafür im Jahr ausgegeben werden. Damit würden die Krankenkassen einen maßgeblichen Beitrag zur Stärkung der gesundheitlichen Chancengleichheit leisten, sind sich die Vorsitzenden der Kassenverbände einig. Aber erfolgreich könnten die Anstrengungen nur sein, wenn sich auch Bund, Länder und Kommunen an den Bemühungen beteiligten, sagte Rolf Stuppardt, Chef des Bundesverbandes der Innungskrankenkassen. Der gesetzlich festgelegte Präventionsobulus von 2,74 Euro pro Versicherten reiche nicht aus, "um auch nur annähernd mit Kursen und Beratungen, mit Setting-Ansätzen, mit betrieblichen Gesundheitsförderungsprojekten dem Trend zu mehr chronischen Krankheiten und mehr sozialbedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen entgegenzuwirken", kritisierte Stuppardt die staatliche Zurückhaltung. Prävention als Staatsziel und konzertiertes Handeln könnte einer umfassenden Gesundheitsförderung sicherlich ordentlichen Schub geben. Doch auch die sich selbst lobenden Krankenkassen sind weit entfernt von der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags. 191,8 Millionen Euro hätten sie 2004 ausgeben müssen, 44 Millionen Euro mehr als sie tatsächlich für Präventionsleistungen übrig hatten. Rund 117,4 Milliarden Euro betrugen die Gesamtausgaben der GKV, da nimmt sich selbst die Gesetzesvorgabe recht bescheiden aus.
Mit dem gerade verabschiedeten neuen Leitfaden "Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V" wollen die Spitzenverbände der Krankenkassen die Prävention beflügeln. Gestärkt wird die Präventionskompetenz von Physiotherapeuten. Neben Bewegungsaktivitäten können sie jetzt auch Entspannungsverfahren, wie etwa Hatha Yoga, Tai Chi und Qi Gong zu Lasten der GKV anbieten. Vorausgesetzt wird allerdings eine von den jeweiligen Fachorganisationen anerkannte Weiterbildung. Für Yoga beispielsweise muss eine Ausbildung von mindestens 500 Stunden nachgewiesen werden. Auch Ergotherapeuten, Sport- und Gymnastiklehrer, Erzieher, Gesundheitspädagogen und Heilpädagogen dürfen für Entspannung sorgen.
Peter Appuhn
physio.de
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