Wir suchen Verstärkung für unser
Team!
Die seit Jahren im Kölner Süden
etablierte, inhabergeführte
„Praxis für Physiotherapie Ewa
Schreier“ sucht ab sofort
Teamverstärkung (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit im Kölner Süden,
Unter den Ulmen 5. Unsere
Räumlichkeiten liegen im Stadtteil
Marienburg und sind auch mit
öffentlichen Verkehrsmitteln
hervorragend zu erreichen. Unsere
kleinen und großen Patienten
schätzen unsere Empathie, unser
Fachwissen, unsere
Behandlungserfolge und unser...
Team!
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Weder Rechnung noch Mahnungen konnten den 48-jährigen Patienten beeindrucken. Er verweigerte die Zahlung der Gebühren mit dem Hinweis, er könne bei einem Nettogehalt von 1.000 Euro die Gebühr nicht aufbringen. Mit dem Musterprozess erhoffte sich die KVNo ein Urteil, das ihr bescheinigt, für das Mahnverfahren nicht zuständig zu sein. So wäre sie die lästige Inkassopflicht los gewesen. Doch die Rechnung ging nicht auf. Die KV gewann den Prozess, das Gericht bescheinigte ihr, die Praxisgebühren eintreiben zu dürfen. Die Crux an der Geschichte, weil sie darf, muss sie es auch tun. Sie sei rechtlich dazu verpflichtet, befanden die Sozialrichter.
Aber nicht nur das ungeliebte Geldeintreibergeschäft haben die Kassenärztlichen Vereinigungen am Hals, sie müssen auch für Mahngebühren, Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen, 165 Euro kämen da zusammen, berichtet die Bundes-KV. Den säumigen Zahlern könnten die Zusatzkosten nicht aufgebürdet werden, dazu fehle die gesetzliche Grundlage, so das Gericht. Allein in Nordrhein gibt es 23.500 zahlungsunwillige Patienten, bundesweit sind es 350.000. Etwa 3,5 Millionen Euro müsste die KVNo aufbringen, um die 235.000 ausstehenden Euros einzutreiben.
Selbst das Düsseldorfer Gericht bezeichnet die Regelung als „absurd“. Es empfiehlt den Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen ein neues Gebühreneinzugsverfahren zu vereinbaren. Die Ärzte haben sich den gut gemeinten Rat schon zu Eigen gemacht und den Bundesmantelvertrag mit den Kassen gekündigt.
Einstweilen freuen können sich zahlungsresistente Patienten. Verweigern sie die Gebühr, werden sie im schlechtesten Fall irgendwann einmal zur Zahlung verurteilt, zusätzliche Kosten müssen sie nicht fürchten.
Peter Appuhn
physio.de
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