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oder Bobath lernen, eine
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Wir bieten Dir: betriebliche
Altersv...
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Joschka Fischer, der gesundheitspolitische Vorturner der Grünen, musste im Waldorf-Astoria-Hotel in New York überstürzt die Koffer packen und ins schnöde Berlin zurückfliegen. Am frühen Freitagmorgen nahm er sich dann die Quertreiber in seiner Fraktion zur Brust, beschwörte sie, den Reformgesetzen zuzustimmen. Gegenüber im Fraktionssaal der SPD mühte sich zur gleichen Zeit sein Chef und Kanzler Gerhard Schröder, seine Abweichler auf Linie zu trimmen. Sollte eine eigene Mehrheit bei der Abstimmung nicht zustande kommen, es wäre der Anfang vom Ende der Koalition, donnerte er den verdutzten Abgeordneten entgegen. Hektische Betriebsamkeit allerorten, die Lufthansa gab ihr Bestes, zwei kranke SPD-Vertreter wurden eigens zur Abstimmung nach Berlin geflogen.
Fischer und Schröder, sie haben schließlich gesiegt. Nur sechs Abgeordnete von SPD und Grünen stimmten mit Nein, einer enthielt sich, die Koalition hätte demnach mit eigener Kraft das Gesetz umsetzen können. In der CDU kann die Zustimmung nicht ganz so überzeugend gewesen sein. 517 von insgesamt 574 anwesenden Abgeordneten stimmten für das Gesetz, 54 waren dagegen und drei wollten sich nicht festlegen.
Am Mittwoch hatte der Gesundheitsausschuss letzte Hände an den Gesetzestext gelegt, hier die wesentlichen Änderungen:
- Mit dem ungeliebten Bareinzug der Praxisgebühr in der Arztpraxis hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) noch einen späten kleinen Sieg errungen. Die Einzelheiten über das Einzugsprocedere sollen nun in Verhandlungen der Vertreter der „gemeinsamen Selbstverwaltung" geregelt werden.
- Die Kammern der Ärzte erhalten ein Anhörungsrecht, wenn im Gemeinsamen Bundesausschuss Beschlüsse gefasst werden, die die Berufsausübung der Ärzte betreffen.
- Der Patientenbeauftragte bekommt jetzt doch mehr Rechte zugestanden. Zuvor hatte man die geplanten umfangreichen Einflussmöglichkeiten für Patienten zusammengestrichen (wir berichteten). Die Auskunftspflicht von Behörden und Ministerien wurde verschärft.
Mit der gestrigen Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist die entscheidende Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen. Ein langer quälender, teilweise nicht undramatischer Prozess nähert sich seinem Ende. Auf die Einzelheiten des Werkes gehe ich heute nicht mehr ein, in vielen Artikeln haben wir uns hier sehr ausführlich mit dem Text und den Auswirkungen für Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer beschäftigt. Wer sich noch einmal gründlich informieren möchte, findet in den Beiträgen der vergangenen Wochen und Monate hinreichend Material.
Wie geht es weiter? Am 17.10. wird der Bundesrat über das Gesetz beraten, die Zustimmung gilt als sicher. Mit Beginn des Jahres 2004 tritt das Gesetz in Kraft, Patienten und Leistungserbringer werden dann damit leben müssen. Sie wissen, die Veränderungen für Physiotherapeuten sind so gravierend nicht.
Bisher fast unbemerkt beschäftigt sich in diesen Tagen der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen mit der Novellierung der nun über zwei Jahre alten Heilmittelrichtlinien (wie Sie hier lesen konnten). Der Klang der Musik, die dort komponiert wird, wird physiotherapeutischen Ohren wohl eher schmerzen.
Peter Appuhn
physio.de
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