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Angela Merkel favorisierte den Vorstandsvorsitzenden der Technikerkrankenkasse, Norbert Klusen, für den Sachverständigenposten. Nach Protesten aus Krankenkassenverbänden fiel die Wahl dann aber auf Rürup, der jedoch von den unionsregierten Bundesländern mit Argwohn betrachtet wird, ist er doch Mitglied der SPD.
Drei Punkte sind es, die sich zu einem Kreis verdichtet haben, aus dem die Koalitionäre keinen Ausweg mehr finden. Belastungsgrenze für die Zusatzprämie: Kommen Krankenkassen mit dem pauschalen Einheitsbeitrag nicht zurecht, können sie einen zusätzlichen Beitrag von ihren Versicherten erheben. Nach den Plänen der SPD soll dieser Betrag maximal ein Prozent des Einkommens betragen dürfen. Die Union will eine deutlich höhere Grenze, gebe es doch sonst keinen wirklichen Wettbewerb unter den Kassen.
Risiko- und Finanzausgleich: Der heutige, nach einem komplizierten Berechnungsverfahren geregelte Risikostrukturausgleich, soll neu strukturiert werden. Krankenkassen mit überdurchschnittlich vielen "teuren" Erkrankungen oder finanzschwächere Unternehmen sollen von den anderen Unterstützungszahlungen erhalten. Für einen vollständigen Ausgleich plädiert die SPD, während die Union eine Beschränkung auf 30 besonders schwere Krankheiten vorzieht. Gegen den Finanzausgleich wehren sich die Unionsländer. Sie befürchten hohe Belastungen für ihre gut situierten Allgemeinen Orts- und Innungskrankenkassen.
Private Krankenversicherung (PKV): In einem Punkt sind sich die Koalitionäre einig. Privatversicherte sollen künftig ihre Altersrückstellungen bei einem Kassenwechsel mitnehmen können. Doch die Feinheiten der Portabilität sind umstritten. CDU und CSU wollen die Grundstrukturen der PKV erhalten. Die SPD dagegen möchte eine weitgehende Angleichung an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Ein Basistarif soll GKV-Leistungen bieten. Die Union will einem Basistarif nur zustimmen, wenn gleichzeitig die Tarifvielfalt erhalten bleibt.
Gestern Abend zeichnete sich bei der PKV-Problematik dann doch noch ein Teilkompromiss ab, berichtet das "Handelsblatt". Bereits Privatversicherte können demnach künftig die Altersrückstellungen teilweise zu einer anderen Kasse transportieren. Nur Neukunden dürfen ihre gesamten Rückstellungen mitnehmen. Wer von der PKV in die GKV wechselt, muss auf seine angesammelten Beträge verzichten. Es wird wohl einen Basistarif geben. Privat und gesetzlich Versicherte können ohne Gesundheitsprüfung in den Basistarif einer privaten Kasse wechseln. Die Union besteht darauf, dass der Basistarif nicht zum Pflichttarif wird, wie es den Vorstellungen der SPD entspricht.
Die privaten Krankenversicherer wollen gegen den Basistarif und die Mitnahme der Altersrückstellungen zu Felde ziehen und das Bundesverfassungsgericht anrufen. Ein Gutachten von Staatsrechtlern kommt zu dem Schluss, dass der Einheitstarif "unverhältnismäßig und unangemessen" sei. Zudem gebe es dazu keine Gesetzgebungskompetenz. Verfassungsrechtlich ausgeschlossen seien auch die kollektiven Altersrückstellungen. Die Professoren sehen darin einen Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.
Peter Appuhn
physio.de
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