Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
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einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
Sie haben sich die Finger wund getippt, die Beamten im Gesundheitsministerium - Roh- und Arbeitsentwürfe in Hülle und Fülle. Und nun der vorläufige Höhepunkt: „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Gesundheitssystems", erstellt „nach den Vorgaben der Leitung". Ein Werk von über 370 Seiten.
Über viele Punkte haben wir hier schon berichtet und seit Tagen werden die herausragenden Themen in den Medien und in Stellungnahmen von Verbänden und Parteien unablässig durchgekaut.
Wir wollen uns deshalb heute und in den nächsten Tagen auf die Teile des Gesetzes beschränken, die Physiotherapeuten und alle anderen Heilmittelberufe direkt betreffen.
Krankenkassen und einzelne Therapeuten können Verträge über Behandlungspreise abschließen (§ § 32 und 125 SGB V). Der Clou daran ist, dass die vereinbarten Preise unter den Preisen liegen müssen, die mit den Berufsverbänden vereinbart wurden. Kommt nun solch ein Billigvertrag zustande, werden Versicherte und Ärzte darüber informiert. Wohnt ein Versicherter im Einzugsbereich („wohnortnah") dieses Therapeuten, sucht aber einen anderen Physiotherapeuten auf, muss er den Anteil, der über dem Billigpreis liegt selbst bezahlen, eine neue Variante von Zuzahlung also. Physiotherapeuten, die sich den Billigpreisen nicht anschließen wollen, müssen ihre Patienten vor der Behandlung darüber informieren.
Der Begriff "ortsüblicher Preis" könnte so einen ganzen neuen Sinn erhalten.
Wie erklären die ministerialen Schreiber die neue Gesetzeslage? Die Vertragshoheit der Krankenkassen solle gestärkt, Qualität und Wirtschaftlichkeit verbessert werden. Den Leistungserbringern soll die "Möglichkeit neuer wettbewerblicher Spielräume" eröffnet werden.
Qualität, Wirtschaftlichkeit, Wettbewerb?
Wie ein Preis unter den bisher vereinbarten Kassenpreisen die Qualität steigern und die Möglichkeit von Wettbewerb eröffnen soll, bleibt das Geheimnis der Gesetzestexter. Schon die bisherigen Preise, in manchen Bundesländern seit Jahren unverändert, sind eher auf der Discountebene angesiedelt. Wer diese unterbieten will, muss rationalisieren. Sparen kann ein Physiotherapeut nur beim Personal und bei den Behandlungszeiten. Kürzung der Gehälter und Beschränkung der Behandlungszeiten auf das Minimum – das wird einen Qualitätsschub geben!
Werden Einzelverträge flächendeckend Realität werden?
Kaum eine Praxis wird sich ernsthaft dazu durchringen, den Krankenkassen niedrigere Preise anzubieten. Für die Kassen werden sich zusätzliche Verhandlungen mit einzelnen Therapeuten nicht lohnen. Der Spareffekt niedrigerer Preise würde durch den bürokratischen Mehraufwand sicherlich mehr als kompensiert werden.
Morgen können Sie hier weiter lesen, „Fortbildung" wird das Thema sein.
Peter Appuhn
physio.de
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